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Krankenhausgipfel – Vorhaltefinanzierung gefährdet bedarfsnotwendige Kliniken

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Beim Krankenhausgipfel in Berlin pocht die DKG weiterhin auf eine Reformkorrektur: Vorhaltefinanzierung aussetzen, Bürokratie abbauen und Hybrid-DRGs überarbeiten – nur so ließen sich die Kliniken zukunftsfähig gestalten.

Beim diesjährigen Krankenhausgipfel der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in Berlin hat Vorstandschef Dr. Gerald Gaß klare Worte zur aktuellen Krankenhausreform gefunden. Zwar bekräftigte die DKG ihre grundsätzliche Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit mit der Bundesregierung, doch zentrale Reforminstrumente stehen aus Sicht der Kliniken auf dem Prüfstand.

Die Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen biete große Chancen für mehr Effizienz in der Versorgung – gerade angesichts des demografischen Wandels, habe Gaß in seiner Eröffnungsrede gesagt. Gleichzeitig kritisierte er die derzeitige Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung scharf: Sie löse keine strukturellen Probleme, sondern verfestige die Abhängigkeit von Fallzahlen und gefährde die Versorgung in der Fläche.

Forderung nach der Aussetzung der Vorhaltefinanzierung

Die DKG fordert ein fallzahlenunabhängiges Finanzierungssystem, das den bürokratischen Aufwand reduziert statt erhöht. Die aktuelle Verschiebung der Einführungsfristen sei keine Lösung, so Gaß. 

„Das Modell erzeugt Fehlanreize und stabilisiert die wirtschaftliche Lage bedarfsnotwendiger Häuser in keiner Weise“, betont der Vorstandschef. Vielmehr brauche es eine vollständige Aussetzung der Vorhaltefinanzierung und die Entwicklung eines fallzahlunabhängigen Alternativmodells durch die Selbstverwaltung.

Als Übergangslösung schlägt die DKG die Nutzung bestehender Zuschläge vor – etwa für Sicherstellung, Notfallversorgung und Zentren. Damit würde auch der umstrittene InEK-Grouper als Abrechnungsinstrument überflüssig und könnte stattdessen als Planungswerkzeug weiterentwickelt werden, wie es bereits in Nordrhein-Westfalen praktiziert wird.

Kritik am Fixkostendegressionsabschlag

Ein weiteres Anliegen: Die sofortige Abschaffung des Fixkostendegressionsabschlags (FDA). „Krankenhäuser, die die politisch gewollte Konzentration umsetzen, dürfen dafür nicht auch noch bestraft werden“, warnte Gaß. Andernfalls würden Strukturreformen ausgebremst und Qualitätsgewinne verhindert.

Auch die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung standen im Fokus des Gipfels. Die DKG fordert eine grundlegende Überarbeitung der Hybrid-DRGs. 

Es kann nicht das Ziel der Politik sein, dass nun teure investorengetriebene Doppelstrukturen in Form von Praxiskliniken vor den Toren der Krankenhäuser entstehen. 

Krankenhäuser böten mit ihrer technischen und fachlichen Ausstattung optimale Bedingungen für komplexe ambulante Leistungen. „Es kann nicht das Ziel der Politik sein, dass nun teure investorengetriebene Doppelstrukturen in Form von Praxiskliniken vor den Toren der Krankenhäuser entstehen“, sagte Gaß. Der Qualitätsstandard müsse auch bei Hybridleistungen erhalten bleiben.

Die kurzfristig erweiterten Hybrid-DRG-Regeln seien kein tragfähiges Fundament für eine sinnvolle Ambulantisierung. Sie unterminierten die Länderplanung, destabilisierten die Krankenhausökonomie und verfehlten das Versorgungsziel.

Stattdessen brauche es den gezielten Ausbau ambulanter Versorgungsangebote an den Kliniken – insbesondere in ländlichen Regionen. Die Kooperation mit niedergelassenen Ärzten sei dabei ausdrücklich erwünscht.

Quelle: DKG/mrh