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Grundhaltung der DKG zur KI

  • Die DKG sieht in KI ein groĂźes Potenzial, um medizinische Prozesse zu verbessern, Diagnostik und Therapieplanung zu optimieren und das Klinikpersonal (Ă„rzt:innen, Pflege etc.) bei Routine- und Dokumentationsarbeiten zu entlasten.
  • KI könne in sehr unterschiedlichen Bereichen hilfreich sein: Bildanalyse (Radiologie, Pathologie), Befund- und Dokumentationsassistenz, Ăśberwachung von Labordaten oder Medikationen, Therapieplanung, personalisierte Medizin, administrative und logistische Abläufe.

 Forderungen und Voraussetzungen der DKG

Die DKG hebt hervor, dass der Einsatz von KI im Krankenhaus nicht allein eine technische Frage ist — es braucht passende Rahmenbedingungen:

  • Rechtliche Klarheit und Haftungsregelungen: FĂĽr das Training von KI-Modellen sowie deren Nutzung und Forschung mit Gesundheitsdaten fordert die DKG eindeutige gesetzliche Regelungen. Auch Haftungsfragen bei Fehleinschätzungen durch KI-Systeme mĂĽssen geklärt werden.
  • Datengrundlage & Datenschutz / Interoperabilität: Eine breite, interoperable Datenbasis sei notwendig — Kliniken mĂĽssten einfacher an bestehende Datenpools angeschlossen werden (z. B. durch Initiativen wie Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) oder Medizininformatikinitiative (MII)). Nur mit ausreichend Daten aus vielen Einrichtungen könne KI ihr volles Potenzial entfalten.
  • Infrastruktur & Finanzierung: Viele Krankenhäuser haben derzeit keine ausreichende digitale oder KI-fähige Infrastruktur. Die DKG kritisiert, dass das bestehende Förderinstrument Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) die Anforderungen fĂĽr KI nur unzureichend abdeckt. Sie fordert einen „KHZG 2.0“ bzw. zusätzliche Fördermechanismen, um Betriebskosten, offene Plattformen und KI-fähige Systeme finanzierbar zu machen.
  • UnterstĂĽtzungsangebote fĂĽr Kliniken & Vernetzung: Die DKG schlägt die Einrichtung von „KI-Hubs“ auf Landes- oder Bundesebene vor — Zentren, die Krankenhäuser bei Strategie, Implementierung und Schulung unterstĂĽtzen. Gleichzeitig fordert sie Förderung disruptiver Innovationen wie generative KI und personalisierte Medizin.
  • Gleichberechtigter Zugang & Diskriminierungsfreiheit: Der Zugang zu KI-gestĂĽtzten Behandlungsmethoden soll fĂĽr alle Patient:innen gewährleistet sein — unabhängig vom Träger, Standort oder Ausstattung des Krankenhauses. Herausforderungen & offene HĂĽrden laut DKG

Obwohl die DKG dem Einsatz von KI grundsätzlich positiv gegenübersteht, sieht sie erhebliche Hindernisse:

  • Es gibt Rechtsunsicherheit — insbesondere bei Haftungsfragen und der Verwendung von personenbezogenen Gesundheitsdaten fĂĽr Training und Forschung.
  • Die Infrastruktur vieler Kliniken ist unzureichend — fehlende KI-taugliche Systeme, fehlende digitale Systeme im Alltag, unzureichende Plattformen.)
  • Finanzierung fehlt — sowohl fĂĽr Aufbau als auch Betrieb der notwendigen Systeme und fĂĽr Personal mit KI-Kompetenz.Datenaustausch und Interoperabilität sind technisch und organisatorisch herausfordernd — und ohne einen groĂźen, gut vernetzten Datenpool sind viele KI-Anwendungen nicht sinnvoll einsetzbar.

Fazit: Wo steht die DKG — und was fordert sie?

Die DKG sieht KI als wichtigen Baustein für die Zukunft der Krankenhausversorgung: Sie kann die Qualität und Effizienz der Versorgung verbessern, Verwaltungs- und Routineaufgaben erleichtern und Innovationen vorantreiben. Zugleich warnt sie davor, KI ohne entsprechende Rahmenbedingungen einzusetzen — rechtlich, technisch und finanziell gebe es derzeit zu viele Hürden.

Deshalb fordert die DKG von Politik und Gesetzgebern:

  • Klare, innovationsfreundliche Gesetze zum KI-Training, Datenforschung und Haftung
  • Ausbau der Infrastruktur und Finanzierung (z. B. durch ein KHZG-Nachfolgeprogramm)
  • Einrichtung von unterstĂĽtzenden Strukturen („KI-Hubs“) fĂĽr Kliniken
  • Ausbau interoperabler und datenschutzkonformer Netzwerke und Datenpools
  • Sicherstellung von gleichberechtigtem Zugang zu KI-gestĂĽtzten medizinischen Leistungen

Quelle: dkvev.de

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