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Das ärztliche Personalbemessungssystem wird nun bundesweit getestet. Ziel ist eine realitätsnahe Bewertung des ärztlichen Personalbedarfs in Kliniken unter Einbeziehung aller Tätigkeitsbereiche.
Startschuss für den bundesweiten Test des ärztlichen Personalbemessungssystem (ÄPS-BÄK): Nach einer erfolgreichen Pilotphase in zehn Krankenhäusern startet nun die flächendeckende Testphase. Die teilnehmenden Kliniken sind gemäß Paragraf 137m SGB V zur Mitwirkung verpflichtet und haben Ende August entsprechende Informationen dazu erhalten.
Mit ÄPS-BÄK hat die Bundesärztekammer ein Instrument entwickelt, das den tatsächlichen ärztlichen Personalbedarf in Krankenhäusern ermitteln soll. Ziel ist eine systematische Erfassung aller ärztlichen Tätigkeiten – von der Diagnostik und Therapie bis hin zu administrativen und organisatorischen Aufgaben – um eine differenzierte und bedarfsgerechte Personalplanung zu ermöglichen.
KPMG führt die Tests durch
Laut Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) soll ein Konzept zur ärztlichen Personalbemessung auf seine Praxistauglichkeit geprüft werden. Dafür hat das Bundesgesundheitsministerium ÄPS-BÄK ausgewählt. Das Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG ist mit der Durchführung beauftragt worden.
ÄPS-BÄK wurde von Ärztinnen und Ärzten für Ärztinnen und Ärzte entwickelt.
Die Bundesärztekammer begrüßt die Evaluation ausdrücklich und ruft die Ärztinnen und Ärzte der betroffenen Einrichtungen zur aktiven Mitgestaltung auf. „ÄPS-BÄK wurde von Ärztinnen und Ärzten für Ärztinnen und Ärzte entwickelt“, betonen Dr. Susanne Johna und Prof. Henrik Herrmann, Vorsitzende der zuständigen Arbeitsgruppe. „Nun kommt es darauf an, dass die Kolleginnen und Kollegen die Erprobung mit ihrer fachlichen Kompetenz prägen.“
Quelle: Bundesärztekammer/mrh