April 2024 – Bundeskabinett verabschiedet Krankenhaustransparenzgesetz

Ab April 2024 soll das interaktive Transparenzverzeichnis ĂŒber Klinikstandorte informieren. Der Gesetzesentwurf dazu wurde nun vom Bundeskabinett beschlossen. Neuigkeiten gibt es auch zum Referentenentwurf fĂŒr die Krankenhausreform.

Über Leistungen und BehandlungsqualitĂ€t der KrankenhĂ€user in Deutschland sollen sich Patientinnen und Patienten bald auf einem staatlichen Online-Verzeichnis informieren können. Das sehen GesetzesplĂ€ne von Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) vor, die das Bundeskabinett am 13. September auf den Weg gebracht hat.

Das „Gesetz zur Förderung der QualitĂ€t der stationĂ€ren Versorgung durch Transparenz“ (Krankenhaustranzparenzgesetz) soll in verstĂ€ndlicher, interaktiver Form ĂŒber das Angebot am jeweiligen Klinikstandort aufklĂ€ren. Der Start wird fĂŒr April 2024 angestrebt. Das Gesetz soll die geplante Krankenhausreform mit Neuregelungen zur Finanzierung ergĂ€nzen, auf deren GrundzĂŒge sich Bund und LĂ€nder mehrheitlich verstĂ€ndigt hatten.

Folgende Informationen soll das Transparenzverzeichnis bieten:

  • „Patientinnen und Patienten sollen erkennen können, welches Krankenhaus in ihrer NĂ€he welche Leistungen anbietet, und wie diese Klinik im Hinblick auf QualitĂ€t sowie Ă€rztliche und pflegerische Personalausstattung abschneidet“, erlĂ€uterte das Ministerium.
  • Dazu sollen die Kliniken kĂŒnftig zusĂ€tzliche Daten melden mĂŒssen – unter anderem zu vorgehaltenem Personal wie PflegekrĂ€ften, Ärztinnen und Ärzten. Die Institute InEK und QITIG sollen die Angaben dann mit vorhandenen anderen Daten zusammengefĂŒhren und zur Veröffentlichung aufbereiten.
  • Eingeordnet werden sollen die Kliniken im Verzeichnis auch nach Versorgungsstufen („Level“) – von der wohnortnahen Grundversorgung bis zu Maximalversorgern wie UniversitĂ€tskliniken. Den Stufen zugeteilt werden sollen sie auf Basis von 65 Leistungsgruppen, die medizinische Leistungen nĂ€her bezeichnen – etwa Infektiologie, Kinder- und Jugendchirurgie, Augenheilkunde, Urologie, Intensivmedizin.

„Das Krankenhaustransparenzgesetz ist wichtiger Bestandteil unserer Krankenhausreform“, so Lauterbach. Patienten hĂ€tten ein Recht darauf zu wissen, was Kliniken leisten. Der interaktive Krankenhaus-Atlas mache die QualtitĂ€t der HĂ€user transparenter und stĂ€rke so die Entscheidung der Patientinnen und Patienten. „Mehr Transparenz ist ĂŒberfĂ€llig und hilft KrankenhĂ€usern wie Patienten gleichermaßen“, erlĂ€utert Lauterbach. PflegekrĂ€fte sowie Ärztinnen und Ärzte leisteten phantastische Arbeit, aber trotzdem könne nicht jeder alles. Spezialisierung könne Menschenleben retten und so das QualitĂ€tsniveau der stationĂ€ren Versorgung sichern. 

Es ist kein Lieblingsprojekt der LÀnder. 

In der Pressekonferenz zum Kabinettsbeschluss ging Lauterbach auf Kritik am Gesetz ein. Die Selbstverwaltung bereite die Daten vor, aber der Bund wolle auch sichergehen, dass sie veröffentlicht werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hĂ€tte ebenfalls Vorbehalte gegen das Gesetz. „Viele Partner der Selbstverwaltung wĂŒnschen diese Transparenz nicht“, so der Minister. Der Bund ĂŒbernehme die Veranwortung fĂŒr die Veröffentlichung der Daten. Auf LĂ€nderseite, auf der man das Gesetz nicht unmittelbar begrĂŒĂŸe, mĂŒsse man sich damit abfinden. „Es ist kein Lieblingsprojekt der LĂ€nder“, es sei aber notwendig fĂŒr die Bevölkerung.

Auf die Frage zur Wirkmacht des Verzeichnisses und wie schnell man VerhaltensĂ€nderungen bei der Bevölkerung wahrnehmen könne, sprach Lauterbach die hohe Krankenhausdichte an. „Sehr gute Kliniken fĂŒr fast jeden Eingriff sind sehr schnell erreichbar“. Beispiele mit einer Anfahrt zum Klinikum von 200 Kilometern seien vollkommen unrealistisch.

Referentenentwurf zur Reform könnte Anfang November kommen

Lauterbach Ă€ußerte sich auch zum aktuellen Stand der Krankenhausreform. Es gebe wöchentliche Treffen und er sei im stetigen Austausch mit allen Beteiligten. „Die Arbeit an der Reform geht gut voran.“ Die Erstellung des Referentenentwurfs sei sehr aufwendig, da es keine international bereits genutzten Grouper (Vorhaltepauschalen, Leistungsgruppen) gebe, den man verwenden könne. Ende September sei eine Redaktionskonferenz mit den vier beteiligten LĂ€ndern (Nordrhein-Westfalen, Baden-WĂŒrttemberg, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern) geplant, zur Erstellung des Textes fĂŒr den Referentenentwurf. Danach folge noch eine PrĂŒfung durch die LĂ€nder. Vielleicht liegt dann Anfang November etwas auf dem Tisch?

Quelle: dpa/BMG/gnj

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