Bilanz – Karl Lauterbach – kontroverser Bundesgesundheitsminister

Die Erwartungen an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach zum Amtsantritt Ende 2021 waren hoch. Er hatte ambitionierte Ziele und musste harte koalitionsinterne Kämpfe ausfechten. Dennoch hat er so viele Gesetze erlassen wie kaum ein Vorgänger.

Seine Beliebtheit in der Bevölkerung sowie seine Meinung während der Corona-Pandemie brachte Prof. Karl Lauterbach (SPD) einst an die Spitze des Gesundheitsministeriums (BMG). Seine Medienpräsenz bescherte ihm damals unter dem Hashtag #wirwollenkarl wohl DEN Pluspunkt, der dazu führte, dass Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ihn am 8. Dezember 2021 in der Parteizentrale der SPD als neuen Bundesgesundheitsminister vorstellte: „Viele Menschen in Deutschland wünschen sich ihn als Gesundheitsminister. Er wird es.“ 

Viele Menschen in Deutschland wünschen sich ihn als Gesundheitsminister. Er wird es. 

Doch die Euphorie ließ schnell nach. Als Minister litt seine Beliebtheit, u.a. weil er Kompromisse eingehen musste, die er als Abgeordneter so vermutlich nicht mitgetragen hätte. Er kam nicht daran vorbei, klare Kante zu zeigen und sich mit dem Koalitionspartner FDP zu duellieren, der von seiner Politik wenig hielt. Vor allem die Finanzierung seiner Reformvorhaben fielt Lauterbach immer wieder auf die Füße da Finanzminister Christian Lindner (FDP) ihm das notwendige Geld an vielen Stellen verweigerte. So fehlten ihm die Handlungsspielräume, die er benötigt hätte – beispielsweise beim Transformationsfonds im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetztes (KHVVG) oder bei der Pflegereform.

Aber nicht nur innerhalb der Regierung hatte der Bundesgesundheitsminister mit Gegenwind zu kämpfen. Auch aus der eigenen Partei wurde er immer wieder gescholten. Bis zum vergangenen Sommer hatte sein niedersächsischer Amtskollege Dr. Andreas Philippi (SPD) Lauterbach im Streit um die Krankenhausreform stark kritisiert – allem voran die Kommunikation zwischen BMG und den Ländern.

Pflegegesetzgebung mit Luft nach oben

Knapp drei Jahre nach seinem Amtsantritt sieht man dem Professor die Anstrengungen der aktiven Regierungsarbeit an. Auf dem Deutschen Pflegetag, am Tag nach der Verkündung des Ampel-Aus, versuchte Lauterbach gute Miene zum bösen Spiel zu machen und Zuversicht zu versprühen. Der sichtlich angeschlagene Minister hatte als Schirmherr zum Auftakt des Deutschen Pflegetages zu laufenden Gesetzgebungsverfahren Stellung genommen. Die von ihm bekannte Euphorie täuschte aber nicht darüber hinweg, dass die Pflege sich gerade jüngst mehr von ihm erhofft hatte. Denn: Weder das dringend benötigte Pflegefachassistenzeinführungsgesetz noch das Pflegekompetenzgesetz sind bisher in Kraft. Sie haben es gerade mal in die 1. Lesung im Bundestag geschafft. Das APN-Gesetz befindet sich gar noch in der Vorbereitung, da ist der Weg noch lang. 

Es darf nicht sein, dass wir sehenden Auges weiter in den Pflegenotstand schlittern. 

Anlässlich der jüngsten Wende in Sachen Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen, forderte der Deutsche Pflegerat (DPR) am 21. Januar 2025 sofortige Beratungen zu den Pflegegesetzen. „Die geplante Entbudgetierung zeigt, dass die Parteien im Deutschen Bundestag willens sind, wichtige gesetzliche Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen. Dies muss jetzt auch für die dringend notwendigen Reformen in der Pflege gelten“, äußerte sich DPR-Präsidentin Christine Vogler nach Bekanntwerden des Gesetzesvorhabens bezüglich der ärztlichen Leistungen. Sie appellierte an die Politiker: „Es darf nicht sein, dass wir sehenden Auges weiter in den Pflegenotstand schlittern. Beide Gesetze sind über Parteigrenzen hinweg abgestimmt und mit den Ländern konsentiert. Wie das Verfahren zur Entbudgetierung zeigt, kann auch die wichtige Kompetenzneuverteilung in der Pflege als eigenständiges Gesetz verabschiedet werden.“ Sie sieht den Deutschen Bundestag in der Pflicht, das Pflegekompetenzgesetz und das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz sofort zu verabschieden.

Generell ist die Pflege und ihre derzeitige politische Vertretung, der DPR, grundsätzlich zufrieden, was die Zusammenarbeit mit dem BMG anbelangt. Denn Lauterbach hat die Pflege als eigenständige Profession gesehen und auch anerkannt. Einiges hat er auch durchaus im Sinne der Pflegenden schon gelöst. So ist im Dezember 2023 ein Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung in Kraft getreten, wonach Studierende z.B. für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung erhalten. Zudem wurden mit diesem Gesetz Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachpersonen vereinheitlich und vereinfacht. Auch das Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus, das zum 29. Dezember 2022 in Kraft trat, soll die Pflege stärken und Pflegekräften mehr Zeit für Patientenbetreuung bringen. Mittelfristig erhofft sich das Bundesgesundheitsministerium dadurch, die Situation der Pflege in Kliniken zu verbessern. Ab diesem Jahr soll die Personalbemessung scharf gestellt und sanktioniert werden.

In Punkto Pflegeversicherung ist Lauterbach jedoch den Weg des geringsten Widerstandes gegangen und hat die Leistungsbeträge angehoben, statt wie von vielen Experten gefordert, die Pflegeversicherung auf gänzlich neue – finanzielle – Beine zu stellen. Das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung der Pflege ist seit Juli 2023 in Kraft und regelt u.a., dass seit 1. Januar 2025 alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent angestiegen sind. Hier hätte sich der ein oder andere Berufsverband der Pflegenden mehr Mut und Durchsetzungskraft aus dem BMG gegenüber dem Koalitionspartner FDP gewünscht.

Entlastung der Notaufnahmen wäre dringend nötig gewesen

Werfen wir einen Blick von der Pflege in die Kliniken. Während Lauterbach an der großen Krankenhausreform arbeitete, schob er – sehr zum Unmut des ein oder anderen Verbandes – noch das Krankenhaustransparenzgesetz ein, das seit April 2024 in Kraft ist. Ähnlich wie beim KHVVG war hier die Reibung zwischen BMG und den Ländern deutlich zu spüren. Am Ende musste der Vermittlungsausschuss eingreifen, um dem Gesetz zu seinem Recht zu verhelfen. Während Lauterbach mit diesem Gesetz „Schwerstkranken, die nicht wissen, welche Klinik für sie die beste ist“, den Klinik-Atlas zur Orientierung an die Hand geben wollte, kritisierten die Länder das Gesetz und das Vorgehen des Ministers.

BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt befand das Ziel als durchaus richtig, hielt das Gesetz dafür aber nicht als geeignet und monierte die zu kleinteiligen Meldepflichten für die Krankenhäuser – ebenso wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Die Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Susanne Johna, erklärte hierzu: „Wir können nicht erkennen, dass dafür geplante Maßnahmen erforderlich und verhältnismäßig sind. Die Angaben, die in ein Transparenzregister aufgenommen werden sollen, finden sich bereits jetzt in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser.“

Während sich die Länder und das BMG um Transparenz stritten, warteten und warten die Patientinnen und Patienten oft stundenlang in den Notraufnahmen der Kliniken – teils mit Bagatellanliegen. Das Parlament debattierte die Pläne Lauterbachs zur Reform der Notfallversorgung erst Anfang Oktober 2024. Einigkeit bestand in der Zusammenlegung der Rufnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie der Notfallnummer 112 der Rettungsleitstellen.

Akutleitstellen sollen laut Referentenentwurf künftig bereits im Vorfeld zur besseren Patientensteuerung beitragen und die Behandlungsdringlichkeit beurteilen sowie anschließend den Patienten in die passende Behandlung vermitteln. Auch die Integrierten Notfallzentren (INZ), die flächendeckend eingerichtet und rund um die Uhr zentrale Anlaufstelle für die medizinische Erstversorgung sein sollen, stoßen prinzipiell auf wenig Widerstand. Auch wenn die DKG die Standortbestimmung für INZ nicht beim erweiterten Landesausschuss sieht, besteht auch hier weitgehend Einigkeit.

DKG-Chef Dr. Gerald Gaß warnt jedoch davor, die dringend notwendige Rettungsdienstreform in dieses Gesetz zu integrieren und keinen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen. Zum Hintergrund: Lauterbach wollte Inhalte der Rettungsdienstreform per Formulierungshilfe in das Gesetzgebungsverfahren der Notfallreform einbringen. Gaß ist sich sicher, dass die Rettungsdienstreform deutlich mehr Abstimmungsbedarf habe und daher separat behandelt werden sollte – allein schon deshalb, weil die Regelungen zum Rettungsdienst ausschließlich bei den Ländern liegen.

Am Ende ist das Gesetz zur Notfallversorgung ebenfalls am Ampel-Aus gescheitert und nicht über die 1. Lesung im Bundestag Anfang Oktober 2024 hinausgekommen. Wie so viele andere Gesetze ist auch diese Reform am Ende dem Diskontinuitätsprinzip zum Opfer gefallen. Auf die Rettungsdienstreform müssen alle Beteiligten also so oder so noch länger warten.

Kritik der Niedergelassenen 

Viele Länder und die DKG kritisierten in der Vergangenheit oft die fehlende bzw. schlechte Kommunikation des Bundesgesundheitsministers. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) prangerte den fehlenden Dialog des Ministers mit den Kassenärzten an. Die im Gesundheitsstärkungsverbesserungsgesetz (GVSG) angedachte Entbudgetierung der Hausärzte, die dafür sorgen sollte, dass sich die hausärztliche Versorgung – gerade auf dem Land – verbessert, war lange Zeit vom Tisch. Sie war in der Anhörung zum GVSG Mitte November 2024 zum Zankapfel zwischen Kassen und Hausärzten geworden; das ganze Gesetzespaket hatte es damals nicht final durch Bundestag und Bundesrat geschafft. „Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass voll erbrachte Leistungen auch voll bezahlt werden“, kritisierte die KBV daraufhin. 

Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass voll erbrachte Leistungen auch voll bezahlt werden. 

Nun scheint noch einmal Schwung in die Gesetzgebung zu kommen. Am 20. Januar 2025 hat sich die scheidende Ampel-Fraktion darauf geeinigt, die Entbudgetierung der Hausärzte nun doch noch anzugehen und diesen Passus aus dem GVSG herauszulösen und als einzelnes Gesetz noch zu verabschieden. Das Gesetz zur Entbudgetierung soll Ende Januar oder im Februar – in einer der beiden noch offenen Sitzungswochen vor der Neuwahl – noch in Bundestag eingebracht und verabschiedet werden. Das impliziert jedoch, dass sich noch der Gesundheitsausschuss mit dem Antrag beschäftigen und dann auch noch die 2. und 3. Lesung im Bundestag zeitnah erfolgen muss. Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt, zeigte sich erfreut, dass „es den ehemaligen Koalitionspartnern auf den letzten Metern nun doch noch gelungen ist, sich auf eine Entbudgetierung zu einigen“.

Nicht ganz so sicher sieht die KBV jedoch dieses Vorpreschen der ehemaligen Ampel. Sie deutet den Änderungsantrag der Liberalen zum GVSG so, „dass es doch noch zur lange versprochenen Entbudgetierung der Hausärzte kommen könnte.“ Zudem scheint es, als ob die Anmerkungen und Modifizierungen der KBV, die im Laufe der parlamentarischen Beratungen eingebracht wurden, im jetzt vorliegenden Gesetzestext nicht berücksichtigt wurden: „Der aktuell vorliegende Entwurf geht auf die zwischenzeitlich vorgebrachte sachliche Kritik leider nicht ein und enthält damit gravierende Schwachstellen. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass eine Entbudgetierung von Leistungen automatisch mit neuen Finanzmitteln einhergeht. Doch das ist nicht der Fall.“

Die Reaktion der Kassen zeige die nach wie vor herrschende Schwierigkeit bei diesem Thema. Die Entbudgetierung als Schnellgesetz jetzt durchzudrücken, scheint doch noch mit mehr Diskussionsbedarf einherzugehen, als die Parlamentarier angenommen haben. Daher ist dieser gesetzgeberische Vorstoß derzeit mehr eine Absichtserklärung als ein bereits beschlossenes Gesetz, wie es mancherorts in den Medien bereits gefeiert wird. Dennoch macht die Initiative der Politiker Hoffnung. Auch wenn die Motivation dahinter für den ein oder anderen Abgeordneten wahlkampftaktische Erwägungen sein dürften.

Die Entbudgetierung war jedoch nicht der einzige Kritikpunkt der Niedergelassenen an Gesundheitsminister Lauterbach. Nahezu alle Ärzte – egal ob niedergelassen oder am Krankenhaus tätig – waren beim Transparenzgesetz mit Lauterbachs Manier nicht einverstanden; das gilt im Übrigen auch für das Gesunde-Herz-Gesetz. Mit dem Referentenentwurf, der Ende August 2024 vorgelegt wurde, versuche der Minister per Verordnung „die gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuches (zu) konterkarieren“, erklärten die KBV-Vorstände Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner anlässlich der Vorstellung des Gesetzentwurfes. „Prävention ist grundsätzlich ein guter Ansatz, das Gesetz verlässt jedoch hier das Spielfeld der evidenzbasierten Medizin“, hieß es aus der KBV, als Lauterbach versuchte, an dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) vorbei die Verordnung mit Lipidsenkern per Gesetz zu regeln. Auch die BÄK kritisierte die Umgehung des GBA und die der Selbstverwaltung in diesem Gesetz.

Lauterbach zeigte sich bereits beim 126. Deutschen Ärztetag in Bremen 2022 bedeckt, was die Umsetzung der GOÄ-Reform angeht, und machte sich bei den Ärzten nicht nur Freunde. Er sei sehr skeptisch, „dass wir in dieser Legislaturperiode da viel beschließen können“, ließ er damals gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt verlautbaren. Dem ist in der Tat so, auch die GOÄ-Reform lässt weiter auf sich warten.

ePA: Kommt sie oder kommt sie nicht?

Die Einführung der elektronischen Patientenakte hingegen ist per Digital-Gesetz beschlossene Sache. Mit Inkrafttreten zum 26. März 2024 wurde die ePA für alle beschlossen und da E-Rezept als verbindlicher Standard eingeführt. Die Auslieferung der ePA für alle sollte ursprünglich zum 15. Januar 2025 erfolgen. Dann hieß es aus dem BMG, Mitte Januar sei der Starttermin für den Rollout. Auch dieser Termin wird nun nicht mehr gehalten. Der genaue Starttermin steht immer noch nicht fest.

Nach Bekanntwerden gravierender Sicherheitslücken, die der Chaos Computer Club jüngst aufdeckte, wird die ePA zunächst nur in 230 ausgewählten Testpraxen gestartet. Gesundheitsminister Lauterbach will den Verlauf der Testphase abwarten, um sich zu entscheiden, wann die ePA deutschlandweit ausgerollt wird. Ein weiteres Prestigeprojekt, das sich der Gesundheitsminister auf seine Fahne geschrieben hatte, wackelt beträchtlich.

Davon betroffen ist auch die Gematik, die für die Einführung der ePA zuständig ist und die vom BMG in eine Digitalagentur umgewandelt werden sollte. Das Gesetz dazu steckt noch im gesetzgeberischen Verfahren fest und wurde in 1. Lesung im Bundestag Mitte Oktober 2024 gelesen. Wie es hier weitergeht, bleibt abzuwarten.

Apropos Gesundheitsdaten: Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz, das zeitgleich mit dem Digital-Gesetz verabschiedet wurde, sollen Gesundheitsdaten besser für die Forschung erschlossen werden. Kern des Gesetzes ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke. Hierzu soll eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle aufgebaut werden, die Forschungseinrichtungen den Zugang zu diesen Daten erleichtern soll. Auch hier spielt die ePA eine wichtige Rolle. Denn Daten aus der ePA sollen künftig für Forschungszwecke nutzbar gemacht werden. Patienten können per Opt-out-Verfahren Widerspruch gegen die Weitergabe der persönlichen Daten einreichen.

Weitere Gesetzgebungsverfahren in der Warteschleife

Neben den bereits genannten Gesetzen fallen weitere Gesetzesvorhaben aus dem Hause Lauterbach dem Diskontinuitätsprinzip zum Opfer. Das Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit, mit dem die öffentliche Gesundheit in Deutschland „institutionell und inhaltlich gestärkt“ werden soll, beinhaltet, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vollständig ins Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) aufgeht. Auch das Robert Koch Institut (RKI) soll teilweise ins BIPAM integriert werden und sich künftig auf Infektionskrankheiten konzentrieren. Prinzipiell wird von vielen Verbänden die Stärkung und Weiterentwicklung der Strukturen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) begrüßt. Das Gesetz war Ende September in 1. Lesung im Bundestag, hier ruht ebenfalls still der See.

Während weiter wichtige Gesetze wie das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz oder die Apothekenreform ebenfalls noch in der politischen Pipeline auf eine neue Regierung warten, haben es Gesetze wie das Cannabisgesetz oder das Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes bereits geschafft und sind in Kraft getreten.

Redaktioneller Hinweis: Die Aufzählung der Gesetze ist nicht vollständig. Es wurden die aus Sicht der Autorin wichtigsten Gesetzesvorhaben des BMG aus der laufenden Legislaturperiode gewählt.

Quelle: Alexandra Heeser (Freie Journalistin) 2025. Thieme

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