Krankenhausreform – Der neue Schulterschluss der Länder gegen Lauterbach

Mit einer einstimmigen Stellungnahme zum Referentenentwurf für die geplante Krankenhausreform haben sich die Bundesländer jetzt an den Gesundheitsminister gewandt. Ihr Urteil: „bisher ungenügend“. Die Liste der Kritikpunkte ist lang.

Einstimmig – so sind die Reaktionen selten. Diesmal sind sie es: In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern alle Bundesländer einhellig Änderungen bei der geplanten Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Bisher seien weder die Ausgestaltung der gewünschten Vergütungssystematik noch deren Auswirkungen klar, sagte die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), Kerstin von der Decken (CDU) aus Schleswig-Holstein. Unzureichend berücksichtigt sei auch die Finanzierung bedarfsnotwendiger kleiner Krankenhäuser. Zudem enthalte der Entwurf ökonomische Fehlanreize, die versorgungsgefährdend seien, so von der Decken. 

Parteipolitische Erwägungen sind hier für die Länder irrrelevant. 

Es bestehe Einigkeit unter allen Ländern, dass der Bund rasch umfassende Änderungen am Entwurf vornehmen müsse. Die Einstimmigkeit verdeutliche, dass parteipolitische Erwägungen hier irrelevant seien, betont die GMK-Vorsitzende. Das gemeinsam bestehende Reformziel könne nur erreicht werden, „wenn der Bundesgesundheitsminister die Expertise der Länder annimmt und sich darauf zurückbesinnt, dass die Reform nur mit den vor Ort für die Planung verantwortlichen Ländern gelingen kann“.

In ihrer Stellungnahme fordern die Länder auch, dass das Gesetz zustimmungsbedürftig im Bundesrat angelegt sein müsse. Lauterbachs Pläne zielen darauf, die Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Kliniken von dem finanziellen Druck zu befreien, immer mehr Fälle annehmen zu müssen. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Angeboten bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen mit einheitlichen Qualitätsvorgaben sein.

Das Bundeskabinett soll sich voraussichtlich am 8. Mai mit dem Gesetzentwurf befassen.

Lange Liste mit Kritikpunkten

Die Länder haben ihre Verbesserungsforderungen in Form konkreter Änderungen am Referentenentwurf formuliert. Zu den Kritikpunkten am Referentenentwurf des BMG zählen beispielsweise:

  • Fehlende Auswirkungsanalyse trotz ausdrücklicher Vereinbarung zwischen Bund und Ländern
  • Keine Klarheit zur Sicherung einer auskömmlichen Finanzierung der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser
  • Fehlende Ausgestaltung der Vergütungssystematik
  • Unzureichende Berücksichtigung kleiner bedarfsnotwendiger Krankenhäuser
  • Versorgungssicherheit gefährdende Anreize zur Fehl- bzw. Minderleistung
  • Bürokratieaufbau im hohen Maße
  • Praxisuntaugliche Fristen für das Prüfverfahren des Medizinischen Dienstes
  • Zu kurze Zeitspannen für die Krankenhausplanungsbehörden und Kliniken
  • Unsichere Voraussetzungen für sektorenübergreifende Einrichtungen
  • Fehlende Zustimmungspflichtigkeit des KHVVG im Bundesrat
  • Fehlende Finanzverantwortung des Bundes beim Transformationsfonds
  • Nichtzulässigkeit von erforderlichen Kooperationen

Quelle: dpa/GMK/koj