Bund-Länder-Runde – Länder fordern Änderungen bei Reform, Klinik-Atlas bleibt fehlerhaft

Beim Treffen mit Lauterbach drängen die Länder weiter auf Änderungen bei der Klinikreform. Der Klinik-Atlas steht auch nach dem Update in der Kritik.

Wenig bewegt sich in den verhärteten Positionen zwischen Bundesgesundheitsminister und den Ländern. Diese pochten bei der Bund-Länder-Runde weiter auf zentrale Änderungen an der geplanten Krankenhausreform

Wir brauchen eine praxistaugliche Reform. Diese haben wir bisher nicht. 

„Wir brauchen eine praxistaugliche Reform. Diese haben wir bisher nicht“, sagte die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Prof. Kerstin von der Decken (CDU) aus Schleswig-Holstein, am 29. Mai nach erneuten Beratungen mit Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) in Berlin. Vertretende der regierungstragenden Fraktionen, Gesundheitsministerinnen und -minister sowie Gesundheitssenatorinnen der Länder und der Bundesgesundheitsminister tauschten sich bei dem Treffen zur Krankenhausreform aus. Inhaltlich ging es um die Stellungnahme aller Länder zum Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), die das BMG erbeten, aber im Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt hatte.

Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat eine Stellungnahme zum KHVVG-Entwurf der Bundesregierung vorgelegt. Diese können Sie hier einsehen. Vorsitzender Dr. Gerald Gaß sieht in der erneut ergebnislosen Runde eine weitere Gelegenheit verstrichen, einen guten Kompromiss zu finden. Er fordert: Prof. Lauterbach müsse „endlich seine Geisterfahrt bei der Krankenhausreform aufgeben“. Seine Hinterzimmer Politik der verschlossenen Türen und handverlesenen widerspruchsfreien Diskussionszirkel sei krachend gescheitert. Die Kritikpunkte der Länder entsprächen im Großen und Ganzen auch denen der Praktiker aus den Kliniken.

Auswirkungsanalyse ab September

„Die Länder fordern weiterhin gemeinsam die Aufnahme ihrer fachlich begründeten Punkte aus der geeinten Stellungnahme, anderenfalls ist die Sicherstellung der Versorgung gefährdet“, so von der Decken. Sie begrüßte, dass der Bundesgesundheitsminister angekündigt hat, einzelne Änderungsforderungen der Länder prüfen zu wollen. Ebenso begrüßt wurde die Ankündigung Lauterbachs, dass die Voraussetzungen für eine Auswirkungsanalyse ab September vorliegen werden. Aber Länder, Kliniken und Patientinnen und Patienten benötigten mehr als nur mündliche Ansagen. Erforderlich sei eine verbindliche Einarbeitung der offenen Punkte in den Gesetzesentwurf.

Krankenhausreform„Too big to fail“ – Zum Erfolg verdammt?

Die Länder setzten sich konstruktiv dafür ein, dass ihre geeinten Forderungen nun im parlamentarischen Verfahren Berücksichtigung finden. Zu ihren Hauptforderungen gehört weiterhin eine versorgungssichernde Ausgestaltung der Vergütungssystematik. Dies war ein Kernpunkt der ursprünglichen, gemeinsamen Reformidee. Bisher sei im Gesetzentwurf jedoch weiterhin eine mittelbare Fallzahlabhängigkeit bei der Vergütung enthalten, die nicht dem eigentlichen Prinzip der Vorhaltevergütung entspricht. Die Vergütung der Grund- und Notfallversorgung muss in Teilen unabhängig von der Fallzahl sein, um die Versorgung zu sichern und potenzielle Fehlanreize zu beenden. 

Es ist unverantwortlich, solche weitreichenden Entscheidungen zu treffen, ohne die Konsequenzen einmal analysiert und simuliert zu haben. 

Zudem muss aus Sicht aller Länder eine nachvollziehbare Auswirkungsanalyse vorgelegt werden. „Es ist unverantwortlich, solche weitreichenden Entscheidungen zu treffen, ohne die Konsequenzen einmal analysiert und simuliert zu haben“, sagte Ministerin von der Decken. Kooperationsmöglichkeiten und Vorgaben müssten aus Sicht der Länder flexibler zu gestalten sein, um bedarfsnotwendige Kliniken zu erhalten. Dies sei insbesondere, aber nicht nur, für die Sicherung der Grund- und Notfallversorgung im ländlichen Raum wichtig. Darüber hinaus sollte auch der Bund, wie in den Eckpunkten vereinbart, finanzielle Verantwortung für die sich aus dem Bundesgesetz ergebenden Umbaukosten durch die Beteiligung am Transformationsfonds übernehmen. Die Länder bereiten derzeit gemeinsame Entschließungs- und Änderungsanträge für das Bundesratsverfahren vor, welche die geeinte gemeinsame Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf erneut aufgreifen werden. Alle Länder unterstützen weiterhin das gemeinsame Vorgehen.

Lauterbach hat das Gesetz so angelegt, dass es nicht mehr zustimmungsbedürftig ist im Bundesrat. Die Länderkammer könnte das Verfahren aber ausbremsen. In Kraft treten soll das Gesetz 2025, die Umsetzung soll in den Jahren danach folgen.

Trotz Update: Bundes-Klinik-Atlas bleibt fehlerbehaftet

Korrekturbedarf meldeten die Länder auch beim neuen Vergleichsportal des Bundes zu Angeboten der Kliniken an. „Statt einer von allen befürworteten Transparenzen gibt es übereinstimmende Rückmeldungen von allen Beteiligten, dass das bisherige Portal – trotz eines Updates – fehlerbehaftet ist“, sagte von der Decken. Sie nannte etwa teils veraltete und daher nicht mehr aussagefähige Daten. Die Länder hätten den Bund aufgefordert, weiterhin vorhandene Fehler in kürzester Zeit zu beheben, um Patientinnen und Patienten nicht durch Falschinformationen zu gefährden. Die DKG schließt sich mit ihrer Einschätzung anEr sei „eine gefährliche Ansammlung gravierender Fehler und Falschdarstellungen“, die zur Patientengefährdung führt und daher sofort abgeschaltet werden müsse.

Der Mitte Mai gestartete „Bundes-Klinik-Atlas“ soll über Leistungen und Behandlungsqualität der rund 1700 Krankenhäuser informieren. Zur Einordnung und zum Vergleichen werden die Zahl der für die jeweilige Behandlung erbrachten Fälle und die Personalausstattung in einer Art Tacho-Anzeige abgebildet. Das Portal hatte nach einer Woche bereits ein Update bekommen, um Angaben zu aktualisieren.

 

 

Ansonsten droht bei der Krankenhausreform ein ähnliches Chaos, wie wir es gerade beim Bundes-Klinik-Atlas erleben … 

Deutliche Worte fand Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland, anlässlich des Bund-Länder-Treffens: „Die Regierungsfraktionen müssen Gesundheitsminister Lauterbach zum Einlenken bringen. Die andauernden Provokationen des Ministers gegenüber den Ländern schaden dem wichtigen Projekt Krankenhausreform enorm.“ Gleichzeitig halte das politische Geschacher des Ministers die Kliniken in absoluter Unsicherheit, was die Zukunft bringen wird. Die Regierungsfraktionen im Bundestag dürfen das Gesetz in der vom Kabinett beschlossenen Form nicht einfach durchwinken. Ansonsten droht bei der Krankenhausreform ein ähnliches Chaos, wie wir es gerade beim Bundes-Klinik-Atlas erleben, allerdings mit deutlich potenzierten Folgen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Quelle: dpa/Gesundheitsministerkonferenz der Länder/KKVD/DKG/ess