Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und die PKV haben sich auf den Fallpauschalenkatalog fĂŒr 2026 geeinigt. Seit 2004 bildet der DRG-Katalog die verbindliche Grundlage fĂŒr die Abrechnung von ĂŒber 17 Millionen stationĂ€ren FĂ€llen in deutschen KrankenhĂ€usern.
Trotz herausfordernder Rahmenbedingungen ist es den Selbstverwaltungspartnern erneut gelungen, ihre HandlungsfĂ€higkeit unter Beweis zu stellen. Sie haben eine Einigung ĂŒber
- die Entgeltkataloge sowie
- die Abrechnungsbestimmungen fĂŒr das Jahr 2026 (FPV 2026)
erzielt. Besonders schwierig gestaltete sich in diesem Jahr die sehr spĂ€te Festlegung des Hybrid-DRG-Katalogs fĂŒr 2026 durch den ergĂ€nzten erweiterten Bewertungsausschuss. Dieser traf seine Entscheidungen erst am 11. November. Der aG-DRG-Katalog konnte daher erst abgeschlossen werden, nachdem klar war, welche Leistungen nicht mehr zu berĂŒcksichtigen sind.
Fallpauschalenkatalog 2026 â die Auswirkungen
Die Auswirkungen waren diesmal besonders weitreichend, da
- die Fallzahlen der Hybrid-DRG von rund 270.000
- auf etwa eine Million FĂ€lle ausgeweitet wurden.
Umso wichtiger war es fĂŒr die Selbstverwaltungspartner, die anspruchsvollen Verhandlungen zĂŒgig zu einem Ergebnis zu fĂŒhren. Damit den KrankenhĂ€usern und Krankenkassen die fĂŒr die Vorbereitung der Budgetverhandlungen erforderlichen Grundlagen möglichst schnell bereitstehen.
Was ist neu in diesem Jahr?
Neu ist in diesem Jahr insbesondere der nachrichtliche Ausweis der Bewertungsrelationen fĂŒr die Vorhaltekostenanteile. Allerdings ist festzuhalten, dass die Grundlagen fĂŒr die Budgetverhandlungen gerade diesmal sehr spĂ€t vorliegen. Und dies, obwohl die gesetzlichen Vorgaben zur Budgetbeschleunigung enge Fristen fĂŒr die Einreichung der Verhandlungsunterlagen setzen. Die Selbstverwaltungspartner appellieren daher an den Gesetzgeber,
- diese Fristen zu entschÀrfen und
- die automatische Aktivierung der ehrenamtlichen Schiedsstellen ohne Erfordernis durch die Verhandlungspartner aufzuheben.
âDas diesjĂ€hrige Verfahren zur Festlegung der Hybrid-DRGs war Ă€uĂerst kontrovers. Das Schiedsgremium des ergĂ€nzten erweiterten Bewertungsausschusses hat das Verfahren maĂgeblich bestimmt. Neben einer zwischen den Selbstverwaltungspartner sehr umstrittenen Leistungsauswahl und Berechnung der VergĂŒtung ist auch das fehlende VerstĂ€ndnis des Gremiums fĂŒr die grundlegenden und zeitlichen ZusammenhĂ€ngen mit den Entgeltkatalogen des aG-DRG-System zu kritisieren. Aus Sicht der DKG darf das zentrale aG-DRG-Entgeltsystem zukĂŒnftig nicht mehr direkt von den Entscheidungen bei den Hybrid-DRG durch ein Schiedsgremium, das sich bisher ausschlieĂlich mit dem EBM befasst hat, abhĂ€ngen. Die Ambulantisierung von Krankenhausleistungen sollte daher in den HĂ€nden der Vertragspartner der stationĂ€ren Versorgung liegen und unter Nutzung der bewĂ€hrten Expertise des InEK in Form von Kurzlieger-Fallpauschalen in auf das Gesamtsystem abgestimmter Form umgesetzt werden.â
Dr. Gerald GaĂ, DKG-Vorstandsvorsitzender
GKV zum Fallpauschalenkatalog 2026
Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis zur Einigung auf den Fallpauschalenkatalog 2026:
- Dieser schaffe Planungssicherheit â
- Ambulantisierung muss vorangetrieben werden.
âDie Ausweitung der Hybrid-DRGs auf nunmehr eine Million FĂ€lle ist ein ĂŒberfĂ€lliger Schritt hin zu einer bedarfsgerechten Versorgung. Um die Gesundheitsversorgung fĂŒr die Beitragszahlenden finanzierbar zu halten, mĂŒssen wir die Ambulantisierung konsequent vorantreiben. Es darf nicht lĂ€nger das Prinzip âmehr Ressourcen fĂŒr weniger FĂ€lleâ gelten. Leistungen, die medizinisch sicher ambulant erbracht werden können, mĂŒssen aus dem teuren stationĂ€ren Setting herausgelöst werden. Gleichzeitig ersparen wir damit unseren Versicherten unnötige stationĂ€re Krankenhausaufenthalte. Der neue DRG-Fallpauschalenkatalog setzt hierfĂŒr wichtige Impulse, wenngleich wir bei der Konvergenz der VergĂŒtungssysteme noch lange nicht am Ziel sind.â
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes
Quelle: DKG/GKV/HCM