Warum? weil die Terminvergabe der Online-Plattform irreführend für gesetzlich Versicherte sein kann.
Worum geht es konkret?
Doctolib bietet auf seiner Plattform eine Filterfunktion an („Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“), mit dem Nutzer gezielt nach Terminen suchen können, die über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden sollen.
Trotz dieser Einstellung wurden auch Termine von Privatpraxen und Selbstzahlern angezeigt, die gesetzlich Versicherten nur gegen Barzahlung bzw. Vorauszahlung zur Verfügung stehen — was der Erwartung der Nutzer widerspricht.
Auch wenn Doctolib vor der endgültigen Buchung Hinweise platziert, urteilt das Gericht, dass dies zu spät kommt und Verbraucher bereits durch das bloße Anzeigen dieser Termine in die Irre geführt werden können.
Gerichtliche Entscheidung
Das Landgericht Berlin (Az. 52 O 149/25) hat entschieden, dass diese Praxis eine geschäftliche Irreführung darstellt und Doctolib die entsprechende Filterfunktion in der bisherigen Form nicht weiterverwenden darf.
Doctolib wurde zur Unterlassung verurteilt und muss auch die Abmahnkosten tragen.
Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil Doctolib Berufung eingelegt hat. Die weitere Entscheidung fällt nun beim Berliner Kammergericht.
Reaktionen und Folgen
Der vzbv fordert darüber hinaus Mindeststandards für kommerzielle Arztterminportale, damit etwa Privat- und Selbstzahlertermine klar gekennzeichnet werden und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung gesetzlich Versicherten angezeigt werden.
Doctolib hält an seiner Sichtweise fest und betont, dass gesetzlich Versicherten grundsätzlich die Möglichkeit einer privatärztlichen Behandlung offenstehe, und sieht die Hinweise im System als ausreichend.
Kurz gesagt: Ja, es wurde ein Unterlassungsurteil gegen Doctolib erwirkt — vorläufiger Erfolg für den vzbv, aber die Rechtslage ist noch nicht endgültig geklärt.
Quelle: Internet