E-Rezept und ePA – Bundestag macht Weg frei für Lauterbachs „digitales Zeitalter“

Grünes Licht aus dem Bundestag für die Digitalgesetze zu E-Rezept, ePA und den Gesundheitsdaten. Für Gesundheitsminister Lauterbach der Beginn des digitalen Zeitalters im deutschen Gesundheitswesen.

E-Rezepte und digitale Patientenakten (ePA) sollen nach jahrelangen Verzögerungen in den breiten Alltagseinsatz kommen. Das sieht das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) der Ampelkoalition vor, dass der Bundestag am 14. Dezember 2023 in 2./3. Lesung beschlossen hat. Demnach sollen E-Rezepte Anfang 2024 zum Standard und für die Praxen verpflichtend werden. Anfang 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten eine ePA für Gesundheitsdaten wie Befunde und Laborwerte bekommen – es sei denn, man lehnt es für sich ab. Ermöglicht werden soll künftig auch die Nutzung kombinierter Gesundheitsdaten für die Forschung. 

Die Digitalgesetze markieren einen entscheidenden Schritt in Richtung eines neuen, lernenden Gesundheitssystems. 

Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) sprach von einem Quantensprung: „Mit den Digitalgesetzen läuten wir für das deutsche Gesundheitswesen endlich das digitale Zeitalter ein.“ Bisher seien wichtige Daten verteilt auf die Server von Praxen und Krankenhäusern, wo Patienten in der Vergangenheit behandelt wurden. „Das darf nicht weiter so sein.“ Für Lauterbach seien die Gesetze ein entscheidendender Schritt in Richtung eines neuen, lernenden Gesundheitssystems. Spitzenmedizin solle sich dadurch verbessern und die Routineversorgung sicherer gemacht werden.

Dem Digital-Gesetz zufolge sollen die Krankenkassen bis 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten eine ePA einrichten – es sei denn, man widerspricht. Diese elektronische Akte soll ein persönlicher Datenspeicher sein und Patientinnen und Patienten ein Leben lang bei allen Ärzten begleiten. Abrufbar sein soll die ePA mit bestimmten Identifikationsregeln über Apps der Kassen. Als wählbares Angebot war sie schon 2021 eingeführt worden, wird bisher aber kaum genutzt.

E-Rezepte sind schon seit einiger Zeit anstelle der gewohnten rosa Zettel in Apotheken einzulösen. Das DigiG macht es nun vom 1. Januar 2024 an für Ärztinnen und Ärzte verpflichtend, Rezepte elektronisch auszustellen. Das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) soll ermöglichen, an einer zentralen Zugangstelle Daten verschiedener Quellen zu verknüpfen – etwa aus Krebsregistern und von Kassen. Dabei sollen Daten verschlüsselt (pseudonymisiert) werden. Lauterbach sagte, dies sei ein Durchbruch für die Forschung, um die Versorgung zu verbessern.

Quelle: dpa/BMG/gnj