Erstmals Betretungsverbot für nicht geimpftes Personal

Für zwei nicht gegen das Coronavirus geimpfte Mitarbeitende der Gesundheitsbranche sind in Brandenburg erstmals Betretungsverbote verhängt worden.
Die Corona-Impfpflicht für Gesundheitspersonal gilt seit Mitte März. Erstmals sind in Brandenburg Betretungsverbote für zwei nicht gegen das Coronavirus geimpfte Mitarbeiter in der Gesundheitsbranche verhängt worden. Sie können damit nicht mehr in ihrer Arbeitsstätte tätig sein. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Potsdam bestätigte am 10. Juli 2022, dass es sich um die ersten beiden Fälle in dem Bundesland handele, über die zuvor die Märkische Oderzeitung berichtete. Es seien jeweils Einzelfall-Entscheidungen, die die Behörden vor Ort träfen. Für das Pflege- und Gesundheitspersonal gilt seit Mitte März eine Corona-Impfpflicht.
Wie die Märkische Oderzeitung berichtete, teilte der Kreis Oder-Spree am 8. Juli 2022 mit, dass Ende Juni das Betretungsverbot für zwei Personen verhängt worden sei – diese wollten sich auch künftig nicht gegen Corona impfen lassen. Da die Einrichtungsleitung mitgeteilt habe, geeignetes Ersatzpersonal eingestellt zu haben, bestehe kein Engpass und kein Grund für eine weitere Ausnahme von der Impfpflicht.
Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, Hebammen, Masseure und Physiotherapeuten mussten Mitte März nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus voll geimpft oder kürzlich genesen sind. Fehlt der Nachweis, muss die Einrichtung das Gesundheitsamt informieren. Es kann den Betroffenen verbieten, ihre Arbeitsstätte zu betreten oder ihre Tätigkeit weiter auszuüben. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt eine Ausnahme.
Quelle: dpa