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GLG-Verbund – Bruch abgewendet – Plan B für Klinikduo in der Uckermark

Der Landkreis Uckermark wird die kriselnden Krankenhäuser in Angermünde und Prenzlau doch nicht selbst betreiben. Sie bleiben im GLG-Verbund – allerdings pocht der Kreis jetzt auf eine andere Gesellschafterstruktur.

Einigung in der Uckermark: Der Bruch zwischen dem gleichnamigen Landkreis und der GLG Gesellschaft für Leben und Gesundheit in Brandenburg ist abgewendet. Konkret heißt das, dass die Krankenhäuser in Angermünde und Prenzlau weiter zum GLG-Verbund gehören werden. Im Mai hatte der Kreis erklärt, die beiden defizitären Häuser künftig selbst führen zu wollen.

Nun wurde nach einer außerordentlichen Sitzung des GLG-Aufsichtsrates bekannt, dass das GLG Medizinisch-Soziales Zentrum Uckermark (MSZ), das die zwei defizitären Standorte betreibt, weiter Bestandteil der GLG Unternehmensgruppe bleibt. Beispielsweise um die Synergien der GLG-Struktur nutzen zu können, heißt es in einer Mitteilung. Allerdings soll sich die Gesellschafterstruktur innerhalb der Gruppe verändern.

So wolle der Landkreis Uckermark mehr gesellschaftsrechtliche Verantwortung für das MSZ übernehmen. Derzeitig würden die finalen rechtlichen Aspekte bewertet „sowie eine abstimmte Zeitschiene durch die Gesellschafter erarbeitet“, heißt es weiter. Aktuell ist der Landkreis Uckermark mit 25,1 Prozent an der GLG beteiligt. Der Landkreis Barnim hält 71,1 Prozent und die Stadt Eberswalde 3,8 Prozent. Zur GLG gehören auch das Martin Gropius Krankenhaus und das Werner Forßmann Klinikum in Eberswalde sowie die Fachklinik Wolletzsee.

Die GLG-Geschäftsführung begrüße die nun gefundene Lösung und werde sich „maßgeblich an einer erfolgreichen Umsetzung beteiligen“, wird am Unternehmenssitz in Eberswalde betont. Gesellschafter und Geschäftsführung verfolgten damit „die klare Zielstellung zum Erhalt der Krankenhausstandorte in der Uckermark“ und die Fortführung der Gesundheitsversorgung durch die GLG.

Neues Gutachten vorgestellt

Zur künftigen Versorgung in Angermünde und Prenzlau liegt den Aufsichtsräten mittlerweile auch ein aktualisiertes Gutachten der Berater von Accenture (vormals: Consus Health) vor. Als Ergänzung des im Juli präsentierten ersten Gutachtens für die MSZ berücksichtige es nun auch „die erweiterten Handlungsspielräume“ durch das KHAG, so die Mitteilung. Zielstellung sei, in Angermünde und Prenzlau eine bedarfsgerechte medizinische Grundversorgung vorzuhalten. Die Ergebnisse des Gutachtens sollen nun „in kommende Entscheidungsprozesse einfließen“.

Quelle: GLG/koj

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