- Die DKG sieht in KI ein großes Potenzial, um medizinische Prozesse zu verbessern, Diagnostik und Therapieplanung zu optimieren und das Klinikpersonal (Ärzt:innen, Pflege etc.) bei Routine- und Dokumentationsarbeiten zu entlasten.
- KI könne in sehr unterschiedlichen Bereichen hilfreich sein: Bildanalyse (Radiologie, Pathologie), Befund- und Dokumentationsassistenz, Überwachung von Labordaten oder Medikationen, Therapieplanung, personalisierte Medizin, administrative und logistische Abläufe.
 Forderungen und Voraussetzungen der DKG
Die DKG hebt hervor, dass der Einsatz von KI im Krankenhaus nicht allein eine technische Frage ist — es braucht passende Rahmenbedingungen:
- Rechtliche Klarheit und Haftungsregelungen: Für das Training von KI-Modellen sowie deren Nutzung und Forschung mit Gesundheitsdaten fordert die DKG eindeutige gesetzliche Regelungen. Auch Haftungsfragen bei Fehleinschätzungen durch KI-Systeme müssen geklärt werden.
- Datengrundlage & Datenschutz / Interoperabilität: Eine breite, interoperable Datenbasis sei notwendig — Kliniken müssten einfacher an bestehende Datenpools angeschlossen werden (z. B. durch Initiativen wie Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) oder Medizininformatikinitiative (MII)). Nur mit ausreichend Daten aus vielen Einrichtungen könne KI ihr volles Potenzial entfalten.
- Infrastruktur & Finanzierung: Viele Krankenhäuser haben derzeit keine ausreichende digitale oder KI-fähige Infrastruktur. Die DKG kritisiert, dass das bestehende Förderinstrument Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) die Anforderungen für KI nur unzureichend abdeckt. Sie fordert einen „KHZG 2.0“ bzw. zusätzliche Fördermechanismen, um Betriebskosten, offene Plattformen und KI-fähige Systeme finanzierbar zu machen.
- Unterstützungsangebote für Kliniken & Vernetzung: Die DKG schlägt die Einrichtung von „KI-Hubs“ auf Landes- oder Bundesebene vor — Zentren, die Krankenhäuser bei Strategie, Implementierung und Schulung unterstützen. Gleichzeitig fordert sie Förderung disruptiver Innovationen wie generative KI und personalisierte Medizin.
- Gleichberechtigter Zugang & Diskriminierungsfreiheit: Der Zugang zu KI-gestützten Behandlungsmethoden soll für alle Patient:innen gewährleistet sein — unabhängig vom Träger, Standort oder Ausstattung des Krankenhauses. Herausforderungen & offene Hürden laut DKG
Obwohl die DKG dem Einsatz von KI grundsätzlich positiv gegenübersteht, sieht sie erhebliche Hindernisse:
- Es gibt Rechtsunsicherheit — insbesondere bei Haftungsfragen und der Verwendung von personenbezogenen Gesundheitsdaten für Training und Forschung.
- Die Infrastruktur vieler Kliniken ist unzureichend — fehlende KI-taugliche Systeme, fehlende digitale Systeme im Alltag, unzureichende Plattformen.)
- Finanzierung fehlt — sowohl für Aufbau als auch Betrieb der notwendigen Systeme und für Personal mit KI-Kompetenz.Datenaustausch und Interoperabilität sind technisch und organisatorisch herausfordernd — und ohne einen großen, gut vernetzten Datenpool sind viele KI-Anwendungen nicht sinnvoll einsetzbar.
Fazit: Wo steht die DKG — und was fordert sie?
Die DKG sieht KI als wichtigen Baustein für die Zukunft der Krankenhausversorgung: Sie kann die Qualität und Effizienz der Versorgung verbessern, Verwaltungs- und Routineaufgaben erleichtern und Innovationen vorantreiben. Zugleich warnt sie davor, KI ohne entsprechende Rahmenbedingungen einzusetzen — rechtlich, technisch und finanziell gebe es derzeit zu viele Hürden.
Deshalb fordert die DKG von Politik und Gesetzgebern:
- Klare, innovationsfreundliche Gesetze zum KI-Training, Datenforschung und Haftung
- Ausbau der Infrastruktur und Finanzierung (z. B. durch ein KHZG-Nachfolgeprogramm)
- Einrichtung von unterstützenden Strukturen („KI-Hubs“) für Kliniken
- Ausbau interoperabler und datenschutzkonformer Netzwerke und Datenpools
- Sicherstellung von gleichberechtigtem Zugang zu KI-gestĂĽtzten medizinischen Leistungen
Quelle: dkvev.de
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