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Kabinett beschließt Anpassung der Krankenhausreform

Am 8. Oktober wurde das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beschlossen: Zu den wichtigsten Regelungen zählen erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser.

Das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform („Krankenhausreformanpassungsgesetz“, kurz: KHAG) bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates, heißt es in der offiziellen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit. Am 8. Oktober 2025 passierte das KHAG das Bundeskabinett.

„Das Ziel der Krankenhausreform bleibt unangetastet: Wir wollen eine bessere Bündelung von Leistungen und mehr Qualität in der Versorgung. Komplexe Eingriffe sollen in dafür spezialisierten Kliniken vorgenommen werden“, teilte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken mit. Das längere Ringen um den finalen Beschluss zur Krankenhausreform hat allerdings auch einen Grund: Es sollten erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten geschaffen werden, um eine flächendeckende Versorgung in Kliniken sicherzustellen. In den Bundesländern sollen diese Ausnahmen für mehr Flexibilität bei der Krankenhausplanung sorgen.

„An verschiedenen Stellen hat die ursprüngliche Reform den Praxischeck bisher nicht bestanden. So müssen wir etwa die Versorgung auf dem Land aufrechterhalten und Anpassungen vornehmen, wo die ursprüngliche Reform zu ungewünschten Verwerfungen führen würde“, erklärte Warken. Mit dem Gesetz würden sie nun dafür sorgen, dass Krankenhäusern genügend Zeit bleibe, die neuen Qualitätsvorgaben auch umzusetzen. „Damit machen wir die Reform der Krankenhausversorgung alltagstauglich.“

Zum beschlossenen Entwurf des KHAGs

Das Gesetz umfasst fünf wichtige Regelungen:

  • Erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser: Die Landesbehörden können in Zukunft im Einvernehmen mit den Krankenkassen selbst über Ausnahmen entscheiden und sind nicht mehr an die ursprünglich vorgesehenen Erreichbarkeitsvorgaben gebunden.
  • 61 (statt 65) Leistungsgruppen für die Krankenhausbehandlung.
  • Die Onkochirurgie-Regelungen werden angepasst, um die flächendeckende Versorgung zu sichern: Der Gemeinsame Bundesausschuss kann künftig niedrigere Fallzahlen festlegen, damit auch spezialisierte und zertifizierte Zentren nicht vom Abrechnungsverbot betroffen und von der Versorgung ausgeschlossen sind.
  • Der Transformationsfonds für Krankenhäuser (bis zu 25 Mrd. Euro in 10 Jahren) wird künftig vollständig aus Bundesmitteln – dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität – finanziert. In den ersten vier Jahren übernimmt der Bund zudem zusätzlich eine Milliarde Euro jährlich zur Entlastung der Länder. Aus den Mitteln des KHTF sollen künftig auch Universitätskliniken gefördert werden – ausschließlich für krankenhausbezogene Strukturmaßnahmen.
  • Die Einführung der Vorhaltevergütung sowie aller Reformzuschläge wird um ein Jahr verschoben – Zuschläge für Pädiatrie und Geburtshilfe gelten entsprechend ein Jahr länger.

Quelle:  Serina Sonsalla