Keine Einigung – Unversöhnliche Positionen zu den Hybrid-DRG

Die geplanten Hybrid-DRG sorgen fĂŒr Zwist. DKG, KBV und GKV-Spitzenverband haben es nicht fristgerecht geschafft, sich auf Leistungen und VergĂŒtungen zu einigen. Nach ihrem Scheitern ist das Bundesgesundheitsministerium am Zug.

Am Ende sind es drei knappe AbsĂ€tze, in denen Stefanie Stoff-Ahnis, Dr. Gerald Gaß und Dr. Andreas Gassen dem Bundesgesundheitsminister das Scheitern per Brief kundtun: „Es konnte kein Konsens fĂŒr eine vollstĂ€ndige Vereinbarung zur EinfĂŒhrung der speziellen sektorengleichen VergĂŒtung gemĂ€ĂŸ § 115f SGB V erzielt werden“, schreibt das Trio. Will sagen: Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die KassenĂ€rztliche Bundesvereinigung (KBV) haben ihre Verhandlungen ĂŒber die geplanten Hybrid-DRG fĂŒr gescheitert erklĂ€rt.

Stichtag war der 31. MĂ€rz. Bis zu diesem Datum – so wollte es das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) – hĂ€tten die drei Organe der Selbstverwaltung die Hybrid-DRG vereinbaren mĂŒssen. Es geht um Leistungen des Katalogs ambulant durchfĂŒhrbarer Operationen (AOP) nach Paragraf 115b, die bislang ĂŒberwiegend stationĂ€r erfolgen. Die kĂŒnftige spezielle sektorengleiche VergĂŒtung soll unabhĂ€ngig davon gezahlt werden, ob der Eingriff ambulant oder stationĂ€r erfolgt.

Ministerium kann per Rechtsverordnung entscheiden

Nun, da die Verhandlungspartner keine fristgerechte Einigung erreicht haben, ist das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am Zug und kann tĂ€tig werden: Laut Absatz 4 des besagten Gesetzes-Paragrafen ist das BMG ermĂ€chtigt, durch Rechtsverordnung die VergĂŒtung und die in den Hybrid-DRG enthaltenen Leistungen zu bestimmen.

Bei der Vorbereitung dieser Rechtsverordnung – das versichern Stoff-Ahnis, Gaß und Gassen in ihrem Brief an das Ministerium – „stehen Ihnen die unterzeichnenden Vertragsparteien jederzeit zur VerfĂŒgung“.

Dem EingestĂ€ndnis des Scheiterns seien in den vergangenen Monaten ausfĂŒhrliche Beratungen der drei VerbĂ€nde ĂŒber eine Vereinbarung vorausgegangen, heißt es in dem Brief ebenfalls. Nur der nötige Konsens habe sich nicht erzielen lassen. Lediglich zu „einzelnen eher technischen Aspekten einer Vereinbarung“ – zumindest das – hĂ€tten die Vertragsparteien einvernehmlich Formulierungen erarbeitet, schreibt das Trio.

DKG: Zu kurze Frist des Gesetzgebers

Die DKG bedauere das Scheitern der Verhandlungen, erklĂ€rt ihr Vorstandsvorsitzender Gaß. Man mĂŒsse aber auch feststellen, „dass der Gesetzgeber die Selbstverwaltung mit diesem Auftrag und seiner kurzen Fristsetzung sehr stark unter Druck gesetzt hat“. Die EinfĂŒhrung komplexer ambulanter Versorgung am Krankenhaus sei fĂŒr die Kliniken ein extrem wichtiges Projekt, betont Gaß. Sie sei die Basis fĂŒr eine grundlegende Weichenstellung der zukĂŒnftigen Versorgungsstrukturen.

 

Es muss umgehend eine neue Rechtsgrundlage fĂŒr Hybrid-DRG geschaffen werden. 

„Deshalb sollte die eilig im Rahmen des Pflegepersonalentlastungsgesetzes verordnete EinfĂŒhrung von Hybrid-DRGs im § 115f SGB V nicht losgelöst von der großen Krankenhausfinanzierungsreform durchgepeitscht werden“, mahnt der DKG-Chef. Es mĂŒsse umgehend eine neue Rechtsgrundlage fĂŒr Hybrid-DRG geschaffen werden. „Nur so kann dauerhaft das ambulante Potenzial der KrankenhĂ€user fĂŒr die Versorgung der Patienten genutzt werden“, sagt Gaß, und der Aufbau ineffizienter Doppelstrukturen vor den Toren der KrankenhĂ€user lasse sich vermeiden.

KBV: „Erneut eine Chance vertan“

Aus Sicht von KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen wurde mit den gescheiterten Verhandlungen „erneut eine Chance vertan, die Ambulantisierung stationĂ€rer Leistungen, die eigentlich ambulant vorgenommen werden können, voranzutreiben“. Die DKG und der GKV-Spitzenverband hĂ€tten kein ernsthaftes Interesse gezeigt, bei der Frage zĂŒgig voranzukommen, kritisiert Gassen.

Man habe erwartet, „dass zumindest der GKV-Spitzenverband nicht einseitig die Interessen der KrankenhĂ€user im Blick hat“, Ă€rgert sich der KBV-Chef. VorschlĂ€ge, wie die Belange beider Sektoren berĂŒcksichtigt werden könnten, seien nicht aufgegriffen worden. Die unterschiedlichen Positionen betrafen demnach sowohl Umfang und Zeitpunkt der Ambulantisierung als auch den Inhalt der sektorengleichen Fallpauschalen. Zudem sei die Höhe der Pauschalen ein weiterer Knackpunkt gewesen. 

Man kann die DRG nicht einfach dem vertragsĂ€rztlichen Sektor ĂŒberstĂŒlpen. 

Unter anderem habe der Vorschlag der KassenĂ€rzte deutlich mehr Operationen aus verschiedenen Leistungsbereichen umfasst, die ab April mit den neuen Fallpauschalen hĂ€tten vergĂŒtet werden können, so die KBV. Die Vereinigung habe die Leistungen entsprechend der gesetzlichen Vorgabe – hohe Fallzahl im Krankenhaus, kurze Verweildauer und geringer klinischer KomplexitĂ€tsgrad – ausgewĂ€hlt. Dagegen hĂ€tten die Kassen und die DKG „nur mit einem sehr eng begrenzten Leistungsspektrum im Sinne eines Pilotversuchs“ starten wollen.

GrundsĂ€tzlich hĂ€tten GKV und DKG darauf beharrt, die DRG-Systematik der KrankenhĂ€user beizubehalten, kritisiert Gassen. Jedoch könne man dem vertragsĂ€rztlichen Sektor die DRG „nicht einfach ĂŒberstĂŒlpen“, so der KBV-Chef: „Wir brauchen eine Lösung, die beide Sektoren verbindet.“

Quelle: Jens Kohrs/DKG/KBV/GKV-Spitzenverband

Â