Die geplanten Hybrid-DRG sorgen fĂŒr Zwist. DKG, KBV und GKV-Spitzenverband haben es nicht fristgerecht geschafft, sich auf Leistungen und VergĂŒtungen zu einigen. Nach ihrem Scheitern ist das Bundesgesundheitsministerium am Zug.
Am Ende sind es drei knappe AbsĂ€tze, in denen Stefanie Stoff-Ahnis, Dr. Gerald GaĂ und Dr. Andreas Gassen dem Bundesgesundheitsminister das Scheitern per Brief kundtun: âEs konnte kein Konsens fĂŒr eine vollstĂ€ndige Vereinbarung zur EinfĂŒhrung der speziellen sektorengleichen VergĂŒtung gemÀà § 115f SGB V erzielt werdenâ, schreibt das Trio. Will sagen: Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die KassenĂ€rztliche Bundesvereinigung (KBV) haben ihre Verhandlungen ĂŒber die geplanten Hybrid-DRG fĂŒr gescheitert erklĂ€rt.
Stichtag war der 31. MĂ€rz. Bis zu diesem Datum â so wollte es das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) â hĂ€tten die drei Organe der Selbstverwaltung die Hybrid-DRG vereinbaren mĂŒssen. Es geht um Leistungen des Katalogs ambulant durchfĂŒhrbarer Operationen (AOP) nach Paragraf 115b, die bislang ĂŒberwiegend stationĂ€r erfolgen. Die kĂŒnftige spezielle sektorengleiche VergĂŒtung soll unabhĂ€ngig davon gezahlt werden, ob der Eingriff ambulant oder stationĂ€r erfolgt.
Ministerium kann per Rechtsverordnung entscheiden
Nun, da die Verhandlungspartner keine fristgerechte Einigung erreicht haben, ist das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am Zug und kann tĂ€tig werden: Laut Absatz 4 des besagten Gesetzes-Paragrafen ist das BMG ermĂ€chtigt, durch Rechtsverordnung die VergĂŒtung und die in den Hybrid-DRG enthaltenen Leistungen zu bestimmen.
Bei der Vorbereitung dieser Rechtsverordnung â das versichern Stoff-Ahnis, GaĂ und Gassen in ihrem Brief an das Ministerium â âstehen Ihnen die unterzeichnenden Vertragsparteien jederzeit zur VerfĂŒgungâ.
Dem EingestĂ€ndnis des Scheiterns seien in den vergangenen Monaten ausfĂŒhrliche Beratungen der drei VerbĂ€nde ĂŒber eine Vereinbarung vorausgegangen, heiĂt es in dem Brief ebenfalls. Nur der nötige Konsens habe sich nicht erzielen lassen. Lediglich zu âeinzelnen eher technischen Aspekten einer Vereinbarungâ â zumindest das â hĂ€tten die Vertragsparteien einvernehmlich Formulierungen erarbeitet, schreibt das Trio.
DKG: Zu kurze Frist des Gesetzgebers
Die DKG bedauere das Scheitern der Verhandlungen, erklĂ€rt ihr Vorstandsvorsitzender GaĂ. Man mĂŒsse aber auch feststellen, âdass der Gesetzgeber die Selbstverwaltung mit diesem Auftrag und seiner kurzen Fristsetzung sehr stark unter Druck gesetzt hatâ. Die EinfĂŒhrung komplexer ambulanter Versorgung am Krankenhaus sei fĂŒr die Kliniken ein extrem wichtiges Projekt, betont GaĂ. Sie sei die Basis fĂŒr eine grundlegende Weichenstellung der zukĂŒnftigen Versorgungsstrukturen.
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Es muss umgehend eine neue Rechtsgrundlage fĂŒr Hybrid-DRG geschaffen werden.Â
âDeshalb sollte die eilig im Rahmen des Pflegepersonalentlastungsgesetzes verordnete EinfĂŒhrung von Hybrid-DRGs im § 115f SGB V nicht losgelöst von der groĂen Krankenhausfinanzierungsreform durchgepeitscht werdenâ, mahnt der DKG-Chef. Es mĂŒsse umgehend eine neue Rechtsgrundlage fĂŒr Hybrid-DRG geschaffen werden. âNur so kann dauerhaft das ambulante Potenzial der KrankenhĂ€user fĂŒr die Versorgung der Patienten genutzt werdenâ, sagt GaĂ, und der Aufbau ineffizienter Doppelstrukturen vor den Toren der KrankenhĂ€user lasse sich vermeiden.
KBV: âErneut eine Chance vertanâ
Aus Sicht von KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen wurde mit den gescheiterten Verhandlungen âerneut eine Chance vertan, die Ambulantisierung stationĂ€rer Leistungen, die eigentlich ambulant vorgenommen werden können, voranzutreibenâ. Die DKG und der GKV-Spitzenverband hĂ€tten kein ernsthaftes Interesse gezeigt, bei der Frage zĂŒgig voranzukommen, kritisiert Gassen.
Man habe erwartet, âdass zumindest der GKV-Spitzenverband nicht einseitig die Interessen der KrankenhĂ€user im Blick hatâ, Ă€rgert sich der KBV-Chef. VorschlĂ€ge, wie die Belange beider Sektoren berĂŒcksichtigt werden könnten, seien nicht aufgegriffen worden. Die unterschiedlichen Positionen betrafen demnach sowohl Umfang und Zeitpunkt der Ambulantisierung als auch den Inhalt der sektorengleichen Fallpauschalen. Zudem sei die Höhe der Pauschalen ein weiterer Knackpunkt gewesen.Â
Man kann die DRG nicht einfach dem vertragsĂ€rztlichen Sektor ĂŒberstĂŒlpen.Â
Unter anderem habe der Vorschlag der KassenĂ€rzte deutlich mehr Operationen aus verschiedenen Leistungsbereichen umfasst, die ab April mit den neuen Fallpauschalen hĂ€tten vergĂŒtet werden können, so die KBV. Die Vereinigung habe die Leistungen entsprechend der gesetzlichen Vorgabe â hohe Fallzahl im Krankenhaus, kurze Verweildauer und geringer klinischer KomplexitĂ€tsgrad â ausgewĂ€hlt. Dagegen hĂ€tten die Kassen und die DKG ânur mit einem sehr eng begrenzten Leistungsspektrum im Sinne eines Pilotversuchsâ starten wollen.
GrundsĂ€tzlich hĂ€tten GKV und DKG darauf beharrt, die DRG-Systematik der KrankenhĂ€user beizubehalten, kritisiert Gassen. Jedoch könne man dem vertragsĂ€rztlichen Sektor die DRG ânicht einfach ĂŒberstĂŒlpenâ, so der KBV-Chef: âWir brauchen eine Lösung, die beide Sektoren verbindet.â
Quelle: Jens Kohrs/DKG/KBV/GKV-Spitzenverband
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