Krankenhausreform – Der Teufel steckt im Detail

Nach dem Eckpunktepapier werden nun die Details zur Krankenhausreform abgestimmt. Der GeschĂ€ftsfĂŒhrer des Klinikverbunds Hessen mahnt zur Sorgfalt und weist auf klare und eindeutige Regelungen hin.

Mitte Juli machte die Politik einen entscheidenden Schritt Richtung Krankenhausreform: Fast einstimmig einigten sich Bund und LĂ€nder auf ein Eckpunktepapier, mit dem die Krankenhauslandschaft umgekrempelt werden soll. Zentraler Bestandteil ist die teilweise Abkehr des DRG-Systems. Neu werden die Vorhaltepauschalen sein – diese bekommen Kliniken allein fĂŒr das Vorhalten der Leistungsangebote.

Es geht um 20 Milliarden Euro

Der GeschĂ€ftsfĂŒhrer des Klinikverbunds Hessen, Reinhard Schaffert, weist jedoch darauf hin, dass kleinste VerĂ€nderungen große Auswirkungen haben werden. „Im Vorschlag der Regierungskommission und den Eckpunkten zur Krankenhausreform liest sich die pauschale Ausgliederung des Vorhaltebudgets aus den DRG und die Verteilung auf die KrankenhĂ€user ganz einfach, aber der Teufel steckt im Detail“, sagt Reinhard Schaffert. Denn schließlich gehe es um die Neuverteilung von ca. 40 Prozent der bisherigen Krankenhauserlöse, das entspreche einem Betrag von ĂŒber 20 Milliarden Euro.  

Das kann zu erheblichen Verwerfungen und unerwĂŒnschten Anreizen fĂŒhren, die ja gerade mit der Vorhaltefinanzierung reduziert werden sollten. 

„Die Regierungskommission hat es sich einfach gemacht und gesagt, es sollen pauschal 40 bis 60 Prozent aus den bisherigen DRG-Fallpauschalen ausgegliedert und zukĂŒnftig als Vorhaltebudget vergĂŒtet werden, aber so einfach ist es nicht“, betont Schaffert. Denn im Rahmen der DRG-Kalkulation werden bestimmte Kosten wie teure Medikamente und medizinischer Sachbedarf sowie Implantate den FĂ€llen direkt zugeordnet. Bei einigen DRG-Fallpauschalen ĂŒberstiegen diese direkten fallabhĂ€ngigen (variablen) Kosten den fĂŒr die Ausgliederung vorgesehenen Anteil.

WĂ€ren diese Kosten in die pauschale Ausgliederung und damit das Vorhaltebudget einbezogen, wĂŒrden die entsprechenden BetrĂ€ge auf alle BehandlungsfĂ€lle innerhalb einer Leistungsgruppe verteilt, unabhĂ€ngig davon, ob die Kosten beim Einzelfall tatsĂ€chlich entstehen. Dagegen wĂ€ren die entsprechenden Kosten – zum Beispiel teure Implantate – in der Einzelfallabrechnung mit der Rest-DRG nicht mehr gedeckt, diese FĂ€lle daher unterfinanziert. „Das kann zu erheblichen Verwerfungen und unerwĂŒnschten Anreizen fĂŒhren, die ja gerade mit der Vorhaltefinanzierung reduziert werden sollten“, erklĂ€rt Schaffert.  

Schon in der Gesetzgebung ist daher darauf zu achten, dass dem InEK hier keine Vorgaben gemacht werden, die unrealistisch sind und am Ende schwerwiegende Konsequenzen haben. 

Zwar geht der GeschĂ€ftsfĂŒhrer des Klinikverbunds davon aus, dass das Institut fĂŒr das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), das mit der Ausgliederung beauftragt ist, wie gewohnt sachgerecht vorgeht und die Kalkulationsmethodik auch transparent macht. Dennoch fehle diesmal die Kontrolle und methodische Entscheidungsbefugnis der Selbstverwaltung, da das InEK in diesem Fall direkt vom Bundesministerium fĂŒr Gesundheit beziehungsweise durch das Gesetz beauftragt sei. „Schon in der Gesetzgebung ist daher darauf zu achten, dass dem InEK hier keine Vorgaben gemacht werden, die unrealistisch sind und am Ende schwerwiegende Konsequenzen haben“, betont Schaffert, der selbst mehrere Jahre beim InEK tĂ€tig war. 

Sorgfalt vor Zeit

Die Regelungen zum Vorhaltebudget im Gesetzgebungsprozess sollten sorgfĂ€ltig bearbeitet und breit diskutiert werden, hofft Schaffert. „Das Bundesgesundheitsministerium, die LĂ€nder und die Abgeordneten sollten sich genĂŒgend Zeit dafĂŒr nehmen und dabei auch die Hinweise von Experten annehmen, die sich bereits lange mit Fragen der Krankenhausfinanzierung beschĂ€ftigen“, meint Schaffert. Nicht der ambitionierte Zeitplan, sondern die Sorgfalt sollte im Vordergrund dieser Gesetzgebung stehen. 

Quelle: Klinikverbund Hessen/hgl

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