Krankenhausreform – Kleine und große Häuser sollen profitieren

Während eines Besuchs in Reinbek und Geesthacht gab Bundesgesundheitsminister Lauterbach Einblicke zum aktuellen Stand der Krankenhausreform. Kleinen Häusern gab er erneut eine Existenzgarantie. 

(v.l.n.r.) Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach bei einem Rundgang gemeinsam mit der Bundestagsabgeordneten Dr. Nina Scheer im Krankenhaus Reinbek. Der Ärztliche Direktor Prof. Stefan Jäckle zeigte anhand der erworbenen Zertifizierungen im St. Adolf-Stift höchste medizinische Qualität und wohnortnahe Versorgung miteinander verbunden werden.

Mit der Krankenhausreform erhalten kleine Häuser eine Existenzgarantie – so das Versprechen von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD). „Mit der Krankenhausreform verbessern wir die Qualität der stationären Versorgung, wir entbürokratisieren die Abläufe und sorgen dafür, dass auch die kleinen, bedarfsnotwendigen Krankenhäuser erhalten bleiben“, sagte er anlässlich eines Besuchs im Krankenhaus Reinbeck St. Adolf-Stift am 2. November. Mit dem Krankenhausdirektorium tauschte er sich über die aktuelle Situation, Zukunftsplanung und anstehende Krankenhausreform aus.

Im Anschluss gab es eine Diskussionsrunde mit der Bundestagsabgeordneten Dr. Nina Scheer und Birte Pauls, sozialpolitische Sprecherin der SPD Schleswig-Holstein. Im Zusammenhang mit der Reform nannte Lauterbach vier zentrale Punkte: Das bereits beschlossene Transparenzgesetz, Vorhaltepauschalen sowie Reformen zur Notfallmedizin und zum Rettungsdienst

Zu viele Betten, zu viele stationäre Behandlungen

Die Liste mit offenen Baustellen ist lang. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministers ist das Gesundheitssystem hierzulande das teuerste in Europa. In keinem anderen Land der EU werde mehr Geld pro Kopf ausgegeben. Hinzu kommen die vielen Betten, die hohe Kosten verursachen. Was die Bettendichte betrifft, liegt Deutschland europaweit auf Rang zwei hinter Österreich. 

Wir haben für die Betten weder medizinischen Bedarf, noch ärztliches oder pflegerisches Personal. 

Der Bedarf für die vielen Betten sei nicht vorhanden, im Durchschnitt würde jedes dritte Bett leer stehen. „Und das obwohl wir viel stationär machen, was man ambulant machen könnte“, führte Lauterbach aus. Würde man die Leistungen, die medizinisch auch ambulant möglich wären, ambulant vornehmen, wäre der Leerstand noch höher. „Wir haben für die Betten weder medizinischen Bedarf, noch ärztliches oder pflegerisches Personal“, so der SPD-Politiker. Schon jetzt fehlen Pflegefachkräfte, durch die Babyboomer-Generation, die in den nächsten Jahren in Rente geht.

Mehr Kompetenz für Pflegekräfte

Großen Handlungsbedarf sieht er in diesem Zusammenhang auch bei der Pflegekompetenz – denn die Pflegekräfte würden gar nicht so arbeiten, wie es ihrer Qualifikation entsprechen würde. „Die Pflege darf nicht was sie kann“, sagte der Minister. Deshalb steht auch ein Pflegekompetenzgesetz auf der Agenda, das den Pflegekräften mehr selbstständiges Arbeiten ermöglicht. 

Die Pflege darf nicht was sie kann. 

„Wir werden neue Einsatzbereiche für Pflegekräfte beschreiben“, sagte Lauterbach. Damit soll der Beruf attraktiver gemacht werden. Ein erster Schritt in diese Richtung wurde bereits mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz unternommen.

Struktur ist das Problem

Notwendig sei die Reform auch, weil die Spezialisierung fehle, so Lauterbach. Als Beispiel nannte er die tödlichen Herzinfarkte, bei denen es in Deutschland mehr gebe als in anderen Ländern. Oftmals seien die Häuser nicht spezialisiert für diese Fälle. „Das ist nicht den Menschen vorzuwerfen, die dort arbeiten, sondern der Struktur“, betonte er. 

Kleine Häuser auf dem Land könnten sich ohne die Reform nicht halten. Ihnen „fehlen Fälle, mit dem sie Budget erwirtschaften können, um über die Runden zu kommen. Die Reform, die wir machen, soll kleinen Häusern eine Existenzgarantie geben und großen Häusern sehr gute Qualität ohne Verluste zu machen“, so Lauterbach.

Garantiert werden soll das über die Vorhaltepauschalen. An den Leveln will der Minister weiter festhalten — denn mit dem Transparenzgesetz werde jedes Haus einem Level zugeordnet. Die Veröffentlichung ist zum 1. Mai 2024 geplant.

Quelle: Luisa-Maria Hollmig 2023. Thieme