Krankenhausreform – NRW-Minister Laumann wirft Lauterbach „Wortbruch“ vor

Der neue Reform-Fahrplan von Gesundheitsminister Lauterbach stößt einigen sauer auf. NRW-Minister Laumann kritisierte vor allem die Änderung, dass das Gesetz zur Krankenhausreform im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig werde.

Im Streit um die geplante Krankenhausreform hat Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) Wortbruch vorgeworfen. Dabei geht es um Äußerungen Lauterbachs, nach denen das Gesetz zur Reform im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sein soll. „Das Gesetz streift landesrechtliche Regelungsbereiche und ist zustimmungspflichtig“, sagte Laumann laut einer Mitteilung.

Lauterbach hatte am 30. Januar bekannt gegeben, dass die Reform im April ins Bundeskabinett eingebracht werden soll. „Das große Finanzierungsgesetz ist nicht zustimmungspflichtig“, sagte er.

Laumann sagte, Bund und Länder hätten gemeinsam an Eckpunkten der Reform gearbeitet. „Trotz einiger Bedenken im Länderkreis ist es immer Grundsatz unserer Arbeit gewesen, im Sinne der Sache zu agieren und die Reform nicht durch parteipolitische Interessen zu gefährden“, erklärte Laumann. Als „mehr als irritierend“ habe er empfunden, dass Lauterbach in der letzten Gesundheitsministerkonferenz (GMK) verneint habe, „das Krankenhausgesetz und die Umsetzungsverordnungen des Krankenhausgesetzes weiterhin zustimmungspflichtig gestalten zu wollen“. Laumann: „Wenn das wirklich so kommen sollte, käme dies einem Wortbruch gleich und würde das gegenseitige Vertrauen erschüttern.“ Diese Sichtweise habe Lauterbach bei der Bekanntgabe des Reform-Fahrplans dann noch einmal bestätigt. 

„Es ist denkbar, dass Minister Lauterbach glaubt, mit der Mehrheit der SPD-geführten Länder im Rücken im Bundesrat ein wenig ambitioniertes Gesetz auch ohne Zustimmung einer breiten Ländermehrheit in Kraft setzen zu können“, sagte Laumann. „Ich kann hier nur an alle Länder appellieren, ihre grundgesetzlich festgeschriebenen Gestaltungsrechte in der Krankenhausplanung nicht zugunsten der Parteiräson zu opfern.“

Quelle: dpa/gnj