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Krankenhausreformanpassung – „Das ist gegen den Geist des Gesetzes“

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Der Gesetzentwurf zur Krankenhausreformanpassung liegt vor. Der Bund mache Zugeständnisse an die Länder und verbessere die Qualität an keiner Stelle, bilanziert Prof. Tom Bschor im kma-Interview. Die Liste seiner Bedenken ist lang.

Es ist nicht ganz einfach für Prof. Tom Bschor in diesen Tagen. In der Amtszeit von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) war er Leiter und Koordinator der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. In dieser Funktion hat er die Grundzüge der Krankenhausreform mit erarbeitet. An dem Gesetzentwurf zur Krankenhausreformanpassung (KHAG) sieht er nur wenig Positives.

Herr Prof. Bschor, wie bewerten Sie den aktuellen Änderungsgesetzesentwurf im Vergleich zum KHVVG?

Der neue Gesetzentwurf zielt leider ausschließlich darauf ab, die Reformwirkung der Krankenhausreform abzuschwächen. Es gibt an keiner Stelle Neuerungen, mit denen wir eine weitere Qualitätsverbesserung einleiten und die ursprünglichen Reformbemühungen noch verstärken. Aber im Vergleich zu den Forderungen, die beispielsweise seitens der Deutschen Krankenhausgesellschaft oder einiger Bundesländer gestellt wurden, stelle ich doch zufrieden fest, dass Bundesgesundheitsministerin Warken ihr Wort gehalten hat und die ursprüngliche Reform nicht vollständig verwässert wurde.

Wo ist sie Ihrer Meinung nach sinnvollerweise standhaft geblieben?

Es wird nicht infrage gestellt, dass es Mindestmengen für die Erbringung von Leistungsgruppen gibt. Dass es speziell für die Onkochirurgie eigene Mindestzahlen gibt, ist ebenfalls geblieben. Auch begrüße ich, dass der InEK-Grouper und die grundsätzliche Vergütung durch Vorhaltepauschalen bestehen bleiben – ebenso wie der Zweikilometerradius. 

Man sollte diesen Zweikilometerradius nicht ausdehnen. 

Apropos Zweikilometerradius. Da hagelte es von einigen Bundesländern, darunter auch Brandenburg, Kritik, dass das zu eng gefasst sei.

Ich denke, man muss alle Vorgaben zuerst aus der Sicht der Patientinnen und Patienten betrachten. Daher stellt sich die Frage: Können diese in einem Notfall davon profitieren, dass ein Krankenhaus die Leistungen auf zwei Standorte aufgeteilt hat. Da ist aus meiner Erfahrung die Distanz von zwei Kilometern gerade noch so, dass sie im Notfall irgendwie überbrückt werden kann. Ist die Intensivmedizin beispielsweise am anderen Standort fünf Kilometer entfernt, dann ist es fraglich, ob diese – im schlimmsten Fall mit einer Fahrt durch die Innenstadt – noch in angemessener Zeit erreicht werden kann. Die Intensivmedizin wird ja vor allem benötigt, wenn etwas schief geht oder es kritisch wird. Daher denke ich, dass man diesen Zweikilometerradius nicht ausdehnen sollte. Das wäre eine Aufweichung einer Qualitätsvorgabe, von der die Patientinnen und Patienten keinen Nutzen hätten.

Prof. Tom Bschor ist Facharzt für Psychiatrie und hat knapp 30 Jahre als Krankenhauspsychiater gearbeitet – zuletzt als Chefarzt der Abteilung für Psychiatrie der Schlosspark-Klinik in Berlin. 2013 wurde er außerplanmäßig als Professor an der Technischen Universität Dresden bestellt.

Im Jahr 2022 hat ihn der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zum Leiter und Koordinator der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung ernannt. Zusammen mit seinen Kolleginnen und Kollegen hat Bschor in der vergangenen Legislaturperiode die Grundzüge der Krankenhausreform erarbeitet, die seit Januar dieses Jahres in Kraft ist.

Dafür möchte Frau Warken den Ländern möglicherweise bei der Aufweichung anderer Qualitätskriterien sehr entgegenkommen. So wird erwogen, dieselben Fachärzte in beliebig vielen Leistungsgruppen anrechnen zu können. Was halten Sie davon?

In der Tat, die Anzahl der Fachärzte wird nach meinem Kenntnisstand im jetzigen Gesetzesentwurf nicht angepasst, das soll aber im weiteren Verfahren noch einmal geprüft werden. Bereits nach dem geltenden Gesetz kann dieselbe Arztperson in bis zu drei Leistungsgruppen gezählt werden. Eine weitere Ausweitung würde ich als sehr kritisch bewerten, denn drei Fachärzte sind – das zeigt meine Erfahrung aus 30 Jahren täglicher Dienstplanpraxis in Kliniken – bereits eine schwache Vorgabe. Mit drei Fachärzten schaffen Sie es nicht wirklich, an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden eine Rufbereitschaft sicherzustellen. Auch hier sollte man zuerst durch die Brille der Patientinnen und Patienten schauen und nicht durch die der Kliniken. Bei der Facharztquote bin ich im Übrigen gelassen. Wenn ein Haus die Vorgaben noch nicht erfüllt, hat es bis zur Scharfschaltung des Gesetzes Zeit, den fehlenden Facharzt zu finden. Das ist machbar.

Den Ländern wird ja vor allem bei den Ausnahmeregelungen künftig enormer Ermessensspielraum zugestanden. Wie sehen Sie die Abkehr von standardisierten einheitlichen bundesweiten Vorgaben?

An dieser Stelle habe ich bezüglich des Änderungsgesetzentwurfes die größten Bedenken. Denn nach dem Entwurf können die Krankenhäuser zukünftig ohne Kriterien, auch ohne Erreichbarkeitsvorgaben, eine Leistungsgruppe an einem bestimmten Krankenhaus für versorgungsnotwendig erklären und damit für drei oder sogar für sechs Jahre von den Qualitätsvorgaben ausnehmen – selbst wenn in der Nähe andere Häuser sind, die diese Leistung ebenfalls anbieten.

Die Festlegung versorgungsrelevanter Häuser ohne Vorgaben allein durch ein Land ist gegen den Geist des Gesetzes, das die Patientinnen und Patienten im Blick hat und Qualitätsstandards gewährleisten will: In Krankenhäusern, für die die Bundesländer eine Ausnahme beschließen, dürfte dann mit geringerer Qualität behandelt werden. Wir brauchen bundesweit geltende Mindeststandards, denn der bisherige Verzicht hierauf hat zu sehr gemischter Behandlungsqualität geführt. Die Krankenhausplanung liegt ja ganz in Händen der Bundesländer.  Da der Bund für die Regelung der Krankenhausfinanzierung zuständig ist, hat er auch das Recht, die Bezahlung von Krankenhausleistungen an gewisse Qualitätsvorgaben zu koppeln. 

Ich finde es problematisch, die Reform jetzt um ein Jahr nach hinten zu verschieben. 

Was sehen Sie noch kritisch? Weiterhin kritisch sehe ich in dem Entwurf, dass für Fachkrankenhäuser nun pauschal gilt, dass verwandte Leistungsgruppen grundsätzlich in Kooperation erbracht werden können. Hintergrund ist, dass für viele spezialisierte Leistungsgruppen die Vorgabe besteht, dass das Krankenhaus auch die dazugehörige Basisleistungsgruppe („verwandte Leistungsgruppe“) vor Ort haben muss, etwa die Allgemeine Innere, wenn man interventionelle Kardiologie anbieten möchte. Häufig muss man auch eine Intensivmedizin haben. Die Änderung bedeutet, dass Fachkrankenhäuser künftig keine dieser verwandten Leistungsgruppen mehr vor Ort haben müssen. Und da sehe ich ein großes Qualitätsproblem, denn das kooperierende Krankenhaus kann 200 Kilometer entfernt sein. Zudem gibt es keine Vorgaben, was eine Kooperationsvereinbarung beinhalten muss. Da fand ich im Ursprungsgesetz überzeugender, dass für die einzelnen Leistungsgruppen differenziert festgelegt war, welche verwandten Leistungsgruppen eine Fachklinik auch vor Ort haben muss und bei welchen es genügt, eine Kooperation vorweisen zu können.

Es kommt außerdem erschwerend hinzu, dass es bislang nicht gelungen ist, eine einheitliche, befriedigende Definition für Fachkliniken zu finden – weder in der Regierungskommission noch im Leistungsgruppenausschuss. Entweder ist die Definition zu eng oder sie ist so breit, dass praktisch jedes kleinere Krankenhaus darunterfällt. Und das ist auch nicht gewollt. Wenn also fast jedes – gerade kleine – Krankenhaus per Definition zum Fachkrankenhaus werden könnte und dann keinerlei verwandte Leistungsgruppen mehr vor Ort haben muss, geht das am zentralen Gedanken der Reform, der Qualitätsverbesserung, vorbei.

Ich finde es auch problematisch, die Reform jetzt um ein Jahr nach hinten zu verschieben. Aus meiner Sicht gab es dafür keine Notwendigkeit. Der Reformdruck ist so riesig und Probleme, auf die wir mit großen Schritten zulaufen, sind so eindeutig, dass ich diese Zeitverlängerung als bedenklich erachte. Und sie wird mit vier Milliarden Euro Schulden, die mit der Gießkanne verteilt werden, teuer erkauft.

Was hätten Sie sich denn noch gewünscht, was in diesen Entwurf hätte aufgenommen werden sollen?

Ich hätte es begrüßt, wäre die Reform auch ein Stück weit weiter nach vorne entwickelt worden, beispielsweise mit der Absicht, innerhalb einer bestimmten Zeitspanne weitere Leistungsgruppen einzuführen. Es ist evident, dass momentan bestimmte Leistungsgruppen wie Handchirurgie, Angiologie, Schmerzmedizin, Strahlentherapie oder Nuklearmedizin fehlen. Dann hätten sich auch die Bundesländer bereits darauf einstellen und überlegen können, in welchen Kliniken sie diese Leistungsgruppen künftig planen wollen.

Des Weiteren hätte ich mir gewünscht, dass wir bei den Qualitätskriterien für das Personal nicht bei den Fachärzten stehen bleiben. Diese sind nicht allein für die Versorgungsqualität verantwortlich. Da gehören die Assistenzärzte genauso dazu wie beispielsweise bei Schlaganfällen Logopäden, Ergo- und Physiotherapeuten und -therapeutinnen. Hier vermisse ich den Mut und die Entschlossenheit, die Qualität weiter zu verbessern. Das hätte man zumindest als Auftrag im Änderungsgesetz formulieren können.

Das ist das, was ich zu Beginn erklärt habe: Das Änderungsgesetz enthält leider keine einzige Verbesserung in Hinblick auf mehr Qualität. Bis auf das Bekenntnis, dass das InEK auch künftig für den Leistungsgruppen-Grouper zuständig sein wird. 

Ich bin bekennender Freund des Belegarztwesens.

Gibt es auch Aspekte, die Sie als positiv bewerten?

Die Befristung, dass Bundesländer Befreiungen von Vorgaben beschließen dürfen, gilt für maximal sechs Jahre. Das ist schon einmal gut. Zudem gibt es Verbesserungen für die Bundesländer, was die Antragstellung für den Transformationsfonds angeht. So wurde die Prüfung des Insolvenzrisikos durch die Länder abgeschafft. Das war zu bürokratisch, und am Ende haben die Länder auch keine Möglichkeit, ein Insolvenzrisiko wirklich zu prüfen.

Ich bin außerdem bekennender Freund des Belegarztwesens. Daher begrüße ich, dass jetzt auch Belegärzte in ausgewiesenen Belegabteilungen für die Facharztquote mitgezählt werden können. Zudem finde ich es sehr gut, dass die Bundesländer den Anreiz haben, bis Ende dieses Jahres ihre Leistungsgruppen zuzuordnen. Denn dann bekommen sie bis Ende Februar 2026 vom InEK die Mitteilung, welche Vorhaltevergütung an welches Krankenhaus fließen würde – also eine finanzielle Auswirkungsanalyse.

Abschließend erlauben Sie mir die Frage, ob der Zeitplan, den Ministerin Warken kommuniziert, realistisch ist.

Das haben wir in der vergangenen Legislaturperiode geübt. Wenn man will, kann es schnell gehen. Und ich glaube auch nicht, dass Dinge besser werden, wenn man sie in einem monatelangen Verfahren zerredet. Man muss die Interessenverbände einbinden und anhören, aber am Ende ist es nicht möglich, alle Interessen in einem Gesetzentwurf zu vereinen. Ich denke daher, dass die Zeitschiene durchaus machbar ist.

Quelle: Das Interview führte Alexandra Heeser (Freie Journalistin). 2025. Thieme