In einer gemeinsamen Stellungnahme haben Caritasverband und KKVD sich zum Krankenhaustransparenzgesetz geäußert. Man begrüße das Ziel, aber der Entwurf sei geprägt von „tiefem Misstrauen“. Nutzen und Aufwand stünden in keinem Verhältnis.
Am 30. August findet eine Verbändeanhörung zum Entwurf des Krankenhaustransparenzgesetzes statt. Der Katholische Krankenhausverband Deutschland (KKVD) begrüße das Ziel des Bundesgesundheitsministeriums, mehr Transparenz zur Behandlungsqualität zu schaffen. In einer gemeinsamen Stellungnahme warnen der Deutsche Caritasverband und der KKVD aber, dass der Entwurf keine Vertrauensbasis schaffe, sondern geprägt sei von „tiefem Misstrauen“.
Spezialisierte Krankenhäuser für die Versorgung sichern
Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des KKVD, wirft Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach vor, mit Biegen und Brechen die Krankenhäuser Versorgungsstufen (Level) zurodnen zu wollen. „Doch dieses Vorhaben bringt kein Plus an Qualitätstransparenz, sondern führt die Patientinnen und Patienten in die Irre.“ In ihrem Statement sprechen die beiden Verbände von „Augenwischerei durch Versorgungsstufen“. Weder Größe noch Breite des Leistungsangebots zeige, welche Behandlungsqualität die Menschen erwarten könnten. Für Rümmelin sind medizinische Expertise und Erfahrung die ausschlaggebenden Faktoren. Diese könnten auch mittlere und einige kleine Kliniken vorweisen, wenn sie sich in einem Fachgebiet spezialisiert haben (sogenannte Leuchttürme).
In diesen Leuchttürmen der regionalen Versorgung will der Minister nun das Licht ausknipsen.
Die KKVD-Geschäftsführerin beanstandet, Minister Lauterbach wolle trotz hoher Fallzahlen diesen Leuchttürmen nun das Licht ausknipsen. „Bei Uniklinika und Maximalversorgern ist aber nicht davon auszugehen, dass sie angesichts ihres breiten Aufgabenspektrums in allen medizinischen Fachgebieten gleichermaßen Spitzenmedizin vorhalten können.“ Das Vorhaben des Ministers drohe daher, das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die Versorgungslandschaft langfristig zu schwächen, statt zu stärken.
Anstatt ein weiteres Transparenzverzeichnis zu schaffen, schlägt der Katholische Krankenhausverband vor, auf den Qualitätsberichten aufzusetzen und das vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) längst auf den Weg gebrachte Qualitätsportal nachzubessern und fertigzustellen.
Mehr Bürokratie durch den Gesetzentwurf
„Der neue Vorschlag hat unter anderem zwei erhebliche Schwächen: Bei der Ergebnisqualität soll nicht berücksichtigt werden, welche Risiken unterschiedliche Patientengruppen mitbringen. Und der Vorschlag setzt auf neue und doppelte Datenerhebungen“, so Rümmelin. Die Landesbehörden würden bereits von den Kliniken mit Daten im Rahmen der Leistungsgruppenzuordnung beliefert werden. Diese Qualitätsdaten könnten besser genutzt und aufbereitet werden, anstatt durch den Gesetzentwurf weitere Berichts- und Dokumentationspflichten zu schaffen.
„Die Kliniken versinken so immer tiefer in Bürokratie.“ Ein mittelgroßes Krankenhaus habe bereits im Schnitt drei Datenlieferungen pro Woche an unterschiedliche Stellen. Für Rümmelin ein Unding, vor allem weil die ausufernde Bürokratie immer mehr Personalressourcen für eine gute Versorgung koste.
In ihrem Statement kritisieren die beiden Verbände, das Übermaß an Dokumentation stehe in keinem Verhältnis zu dem dafür notwendigen Einsatz der Mitarbeitenden im Krankenhaus. „Wir befürchten weitere Datenfriedhöfe.“
Quelle: KKVD/gnj