Landeskrankenhausplan – Sanierung der Imland Kliniken – Ministerium sorgt für klare Verhältnisse

Der Bürgerentscheid zu den Imland Kliniken in Schleswig-Holstein wird nicht umgesetzt. Das Gesundheitsministerium lehnt die dafür nötige Änderung des Krankenhausplans ab. Jetzt wollen die Verantwortlichen die Diskussion versachlichen.

Die Entscheidung fiel zwei Tage vor Weihnachten, und sie dürfte die Verantwortlichen in Rendsburg bestätigt haben: Das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium lehnt es ab, den Landeskrankenhausplan für die seit langem unrentablen Imland Kliniken zu ändern. Damit muss der Bürgerentscheid von Anfang November 2022 nicht umgesetzt werden. Darin hatten die Teilnehmer mehrheitlich gefordert, den Klinikbetrieb an den beiden Standorten in Rendsburg und Eckernförde anders als zuletzt geplant in der ursprünglichen Form beizubehalten und ein sogenanntes Szenario 1 umzusetzen. 

Das Ministerium hat mit der Entscheidung für klare Verhältnisse gesorgt und das Zwischenstadium zwischen altem und beantragtem Krankenhausplan beendet.

 Die Imland gGmbH, die sich seit dem 9. Dezember 2022 in einem Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung sanieren will, hatte nach dem Bürgerentscheid beim Ministerium einen Antrag auf entsprechende Änderung des Landeskrankenhausplans stellen müssen. Die Weisung dafür kam vom Landkreis Rendsburg-Eckernförde als Gesellschafter. Diesen Antrag hat das Ministerium jetzt aufgrund einer ungewöhnlich kurzfristig eingeholten, einstimmigen Entscheidung des Landeskrankenhausausschusses abgelehnt. Es bleibe damit bei dem bisher schon gültigen Bescheid vom 31. März 2022, mit dem das sogenannte Szenario 5 realisiert werden sollte, teilt Imland mit.

Strenge Prinzipien der Wirtschaftlichkeit

„Das Ministerium hat mit der Entscheidung für klare Verhältnisse gesorgt und das Zwischenstadium zwischen altem und beantragtem Krankenhausplan beendet“, erklärt der Imland-Sachwalter Stefan Denkhaus, der mit der Klinikleitung an einem Sanierungskonzept arbeitet. Im Schutzschirmverfahren gehe es jetzt darum, „ein nachhaltiges Zukunftskonzept zu entwickeln, das dem tatsächlichen medizinischen Versorgungsbedarf in der Region gerecht wird und sich streng an den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit orientiert“, betont Denkhaus. Die Imland-Geschäftsführung plädiere für eine Versachlichung der Debatte über die Zukunft von Imland.

Stark überschneidendes Leistungsangebot

Die Ablehnung des Antrages begründe das Ministerium im Wesentlichen damit, dass im Szenario 1 zu hohe personelle Vorhaltekosten unter anderem in der Gynäkologie und Geburtshilfe sowie in der Zentralen Notaufnahme bestünden, erklärt das Unternehmen. Diesen Vorhaltekosten stehe angesichts des niedrigen Spezialisierungsgrades ein zu geringes Patientenaufkommen gegenüber.

Darüber hinaus sehe Szenario 1 eine Aufteilung von Personal und Geräten auf zwei Standorte mit einem sich stark überschneidenden Leistungsangebot vor. Dies stehe einer sinnvollen Verteilung sowie einem zielgerichteten Einsatz entgegen. Damit lasse sich im Ergebnis keine hochwertige Versorgung sichern. Abschließend komme der Bescheid zur Gesamtbewertung, dass das Szenario 1 „weder als wirtschaftlich noch als patienten- und bedarfsgerecht zu bewerten und somit abzulehnen“ sei.

Personelle Situation verschärft sich

Das Ministerium in Kiel erklärte, die personelle Situation der Klinik habe sich – wie von der Klinik selbst auch mitgeteilt – weiter verschärft, und es sei der Imland gGmbH nicht möglich, „darzulegen, wie der Bürgerentscheid tragfähig umgesetzt werden kann“. Zudem hätten sich gegenüber der Entscheidung des Landeskrankenhausausschusses im März des vergangenen Jahres zum sogenannten Szenario 5 keine Änderungen an den krankenhausplanerischen Kriterien ergeben, „die eine Möglichkeit zur Umsetzung des Szenarios 1 eröffnet hätten“. Auch die Versorgungsbedarfe hätten sich seither nicht geändert. Das Ministerium, heißt es in Kiel weiter, setze den Austausch mit der Klinik und dem Kreis als Träger fort. Die klinische Versorgung der Patienten in der Region sei weiterhin sicherstellt.

Quelle: Imland gGmbH/Ministerium für Justiz und Gesundheit/koj