Lauterbach – Öffnungsklauseln ja, aber bundeseinheitlich geregelt

Bei der Bund-LĂ€nder-Arbeitsgruppe sind Öffnungsklauseln im GesprĂ€ch, die den LĂ€ndern bei der Krankenhausreform mehr FlexibilitĂ€t geben sollen. Gesundheitsminister Lauterbach zeigt sich kompromissbereit, besteht aber auf einheitliche Regelungen.

Im Ringen um eine Neuaufstellung der KrankenhĂ€user in Deutschland ist Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach offen fĂŒr flexiblere regionale Lösungen, pocht aber auf einheitliche Regeln. DafĂŒr soll nun ĂŒber Öffnungsklauseln gesprochen werden, wie der SPD-Politiker nach Beratungen mit den LĂ€ndern am 23. Februar in Berlin deutlich machte. Dies sei nötig, weil sich gewachsene Strukturen sonst zu schnell Ă€nderten. Bundesweit mĂŒsse aber vorgegeben werden, was möglich sei. UngeklĂ€rt sind noch die Kosten durch die Reform.

Lauterbach sagte: „Es kann nicht sein, dass eine kardiologische Abteilung in Hessen anders definiert ist als in Baden-WĂŒrttemberg.“ Denn die geplante VergĂŒtung von Kosten fĂŒr das Vorhalten bestimmter Leistungen solle auch bundesweit identisch sein. Er nannte als Beispiel fĂŒr mögliche Öffnungsklauseln, dass eine Spezialabteilung fĂŒr SchlaganfĂ€lle da sein mĂŒsse. Die Vorgabe könnte aber als erfĂŒllt gelten, wenn sie in einem Nachbarhaus im Verbund vorhanden sei.

Die GesetzesplĂ€ne sollen darauf zielen, das Kliniknetz in drei Versorgungsstufen – sogenannte Level – einzuordnen und entsprechend zu finanzieren – von der wohnortnahen Grundversorgung ĂŒber eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie UniversitĂ€tskliniken. FĂŒr mögliche Öffnungsklauseln im Blick stehen die HĂ€user des Level II.

Öffnungsklauseln fĂŒr Holetschek „unabdingbar“

Die LĂ€nder machen Druck dafĂŒr. Der Vorsitzende der Gesundheitsminister, Manne Lucha (GrĂŒne) aus Baden-WĂŒrttemberg, sagte, die entsprechenden Vorstellungen einer Expertenkommission könnten nicht auf alle LĂ€nder gleichermaßen ĂŒbertragen werden. Er warnte vor „zu starren Voraussetzungen“ wie beispielsweise eine Stroke-Unit oder Geburtshilfe, die nicht mitgetragen werden könnten. Lucha zeigte sich aber optimistisch: „Wir haben hier alle mit den gleichen Herausforderungen zu kĂ€mpfen und mĂŒssen daher alle an einem Strang ziehen.“

Minister Klaus Holetschek (CSU) aus Bayern nannte Öffnungsklauseln „unabdingbar“. Sonst drohte sich die Versorgung zu verschlechtern. Die Hamburger Senatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) machte die Erwartung deutlich, dass sich auch der Bund an den Kosten der Transformation beteilige.

Lauterbach sagte dazu, dass die Höhe der Kosten noch nicht bekannt sei. Die Frage, wer sie finanziere und welche Rolle der Bund dabei spiele, stelle sich erst, wenn ein konkretes Modell vorliege. Die Vertreter von Bund und LĂ€ndern sprachen von konstruktiven Beratungen. Lauterbach zeigte sich zuversichtlich, dass Bund, LĂ€nder und Regierungsfraktionen konstruktive Ergebnisse erzielen werden: „Wir sind auf einem guten Weg zu einem gemeinsamen Ergebnis“, sagte der Minister nach dem Treffen. Vereinbart sind den Angaben zufolge noch vier weitere Treffen.

LĂ€nder in der Pflicht

Mit ins Visier bei der Reform kommt auch die finanzielle Rolle der LĂ€nder. Lauterbach sagte dem „Handelsblatt“ vor dem Treffen: „ZunĂ€chst behalten die LĂ€nder nicht nur das Recht, die KrankenhĂ€user zu planen, sondern sie haben auch die Pflicht, in die KrankenhĂ€user zu investieren.“ Kliniken und Krankenkassen mahnen seit Jahren mehr Geld dafĂŒr an.

Insgesamt machen die Ausgaben fĂŒr die rund 1900 Kliniken den grĂ¶ĂŸten Einzelposten bei den gesetzlichen Krankenversicherungen aus. Nach Verbandsangaben waren es 2021 mehr als 80 Milliarden Euro und damit etwa jeder dritte Euro gemessen an allen Leistungsausgaben. Generell ist die Finanzierung der KrankenhĂ€user zweigeteilt: Die Betriebskosten samt Personal zahlen die Kassen, Investitionskosten wie fĂŒr Neubauten oder neue GerĂ€te sollen die LĂ€nder finanzieren.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte kĂŒrzlich moniert, dass die LĂ€nder dieser Pflicht auch 2021 nicht nachgekommen seien. Einem Investitionsbedarf von 6,7 Milliarden Euro hĂ€tten 3,3 Milliarden Euro an Zahlungen gegenĂŒbergestanden. Das seit drei Jahrzehnten bekannte Problem einer „massiven Unterfinanzierung“ setze sich damit fort.

Quelle: dpa/BMG/Sozialministerium BW

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