Nordrhein-Westfalen – Wie die Krankenhausplanung für Düsseldorf aussieht

Im Zuge der Krankenhausplanung in NRW konkretisiert sich, welche Kliniken, welche Leistungen künftig anbieten dürfen. Gesundheitsminister Laumann hat heute die Krankenhausplanung für Düsseldorf vorgestellt. Was sich verändern wird.

Bereits am 17. Dezember 2024 wurden die ersten Ergebnisse des sechsjährigen Krankenhausplanungsverfahrens in Nordrhein-Westfalen von Minister Laumann verkündet. Jetzt konkretisiert sich, wie sich die Krankenhauslandschaft im Regierungsbezirk Düsseldorf aufstellt.

Künftig soll die wohnortnahe Grundversorgung sichergestellt werden, indem „für 90 Prozent der Bevölkerung je Landesteil ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung mit dem Auto innerhalb von 20 Minuten erreichbar ist.“ Da insbesondere die Leistungsgruppen Intensivmedizin, Allgemeine Chirurgie und Allgemeine Innere Medizin relevant für die Notfallversorgung sind, hat das NRW-Gesundheitsministerium beinahe alle Anträge positiv bestätigt. Die Bilanz in Düsseldorf sieht wie folgt aus:

  • Intensivmedizin: 86 Anträge/82 Zuweisungen
  • Chirurgie: 82 Anträge/78 Zuweisungen
  • Allgemeine Innere Medizin: 86 Anträge/81 Zuweisungen

Damit sei laut Ministerium sichergestellt, dass mit der neuen Planung die wohnortnahe Versorgung gewährleistet ist. 98,6 Prozent der Bürgerinnen und Bürger könnten in 20 Minuten das nächste Krankenhaus, in dem sie internistisch und chirurgisch versorgt werden können, erreichen.

Spezialversorgung mit Schwerpunkten

Laut dem neuen Krankenhausplanungsverfahren sollen darüber hinaus in NRW Doppel- und Mehrfachstrukturen abgebaut und Schwerpunkte gesetzt werden. Insbesondere in Leistungsgruppen, die gut planbar sind, macht sich daher eine Reduktion des Leistungsangebotes bemerkbar. Hier zwei Beispiele der Ergebnisse aus der Orthopädie:

  • Endoprothetik Knie: 60 Anträge – 37 Zuweisungen (= minus 38 Prozent)
  • Endoprothetik Hüfte: 66 Anträge – 35 Zuweisungen (= minus 47 Prozent)

In der Onkologie schrumpft im Bereich der Behandlungen von Leberkrebs die Anzahl der anbietenden Kliniken in Düsseldorf sogar um fast 75 Prozent (33 Anträge – 9 Zuweisungen (= minus 73 Prozent). Für die Behandlung von Speiseröhrenkrebs sind nur noch 11 Kliniken vorgesehen (25 Anträge – 11 Zuweisungen (= minus 56 Prozent). Da es sich um Bereiche handle, in denen eine hochspezialisierte Versorgung und große Expertise nötig sind, sei eine Konzentration auf weniger Krankenhausstandorte mit mehr Erfahrung und Expertise dringend erforderlich, heißt es in einer Mitteilung der Landesregierung.

In anderen Bereichen, die stark notfallrelevant sind, ist eine Reduktion des Leistungsangebotes nur eingeschränkt möglich. Beispielsweise wurden 44 von 50 Anträgen für Leistungsgruppen der Interventionellen Kardiologie zugewiesen. Das entspricht einer Reduktion von gerade einmal 12 Prozent.

Planung abhängig von regionalen Strukturen

Thomas Schürmann, Regierungspräsident der Bezirksregierung Düsseldorf, betonte bei der Präsentation der Ergebnisse die herausfordernde Planung für die Region: „Die Krankenhauslandschaft im Regierungsbezirk Düsseldorf ist so vielfältig wie die Region selbst: von den eher ländlichen Bereichen in den Kreisen Wesel und Kleve bis zu den städtischen Ballungszentren wie Essen, Oberhausen und Mülheim.”

In ländlichen Gebieten läge der Fokus der Planung eher auf der Sicherstellung der wohnortnahen Basis- und Notfallversorgung, so Schürmann. In den Ballungsräumen hingegen – beispielsweise dem Ruhrgebiet – ginge es um die Bündelung hochspezialisierter Leistungen, um Qualität und Expertise zu stärken. Des Weiteren wären Lösungen für den Ausfall von Leistungsanbietern, etwa bei Insolvenz, gesucht worden. Schürmann weiter: „Ich bin stolz, dass wir diesen anspruchsvollen Prozess gemeinsam gemeistert haben und eine Balance zwischen hochwertiger, spezialisierter Versorgung und flächendeckender Erreichbarkeit erzielen und damit Bürgerinnen und Bürgern gleichzeitig eine bestmögliche medizinische Versorgung gewährleisten können.”

Gesundheitsminister Laumann: „Der neue Plan funktioniert, weil wir als erstes Bundesland nicht anhand von Betten, sondern anhand von Fallzahlen, klaren Qualitätsstandards für die verschiedenen Krankenhausleistungen und eindeutigen Erreichbarkeitsvorgaben für die Notfallversorgung geplant haben.“

Mit dem Krankenhausplanungsverfahren haben wir als Landesregierung eines unserer wichtigsten Projekte in dieser Legislatur erfolgreich abgeschlossen.  

NRWs Gesundheitsminister bewertet die Ergebnisse als gelungen. Insbesondere dankte er den Bezirksregierungen für die Einbringung ihrer umfassenden Kenntnisse über die überregionale Versorgungssituation und den unermüdlichen Einsatz für die grundlegende Strukturreform. „Mit dem Krankenhausplanungsverfahren haben wir als Landesregierung eines unserer wichtigsten Projekte in dieser Legislatur erfolgreich abgeschlossen“, betont er.

Insgesamt werden Finanzmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro von der Landesregierung für die Umsetzung der Krankenhausreform in dieser Legislaturperiode bereitgestellt. Acht Krankenhäuser haben bereits die ersten Förderbescheide von 409 Millionen Euro von Gesundheitsminister Laumann erhalten. Die übrige Fördersumme wird in den nächsten Jahren vergeben.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW/enc