Pflegekompetenzgesetz – Warken verĂ€ndert Pflegegesetze und bringt sie durchs Kabinett

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Das Bundeskabinett hat am 6. August das ehemalige Pflegekompetenzgesetz und das Pflegefachassistenzgesetz beschlossen. Zwei wichtige Gesetze fĂŒr die Pflege, die diese stĂ€rken sollen – doch nicht alle zeigen sich zufrieden.

Das Kabinett hat die beiden von der Ampel-Regierung bereits geplanten Gesetze zur Pflegekompetenz und zur Vereinheitlichung der Pflegefachassistenzausbildung am 6. August verabschiedet. „Damit sendet die Bundesregierung ein wichtiges Signal zur StĂ€rkung der Pflegeprofession“, heißt es aus dem Deutschen Pflegerat (DPR).

Die Änderungen der neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) – vor allem im Pflegekompetenzgesetz – stoßen jedoch nicht ĂŒberall auf Zustimmung.

Aus 27 mach 1 – und dennoch Streit

Die bisher in 27 landesrechtlichen Formen ausgestaltete Ausbildung zur Pflegefachassistenz soll einheitlich werden und ist laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) „ein wichtiger Baustein zur Modernisierung der Pflege und zur Sicherung des Personalbedarfs fĂŒr die Pflege in Deutschland“. Generell heißt die gesamte Pflegebranche die Vereinheitlichung der Pflegefachassistenzausbildung gut. Der GKV-Spitzenverband begrĂŒĂŸt sogar die EinfĂŒhrung einer bundesweit garantierten AusbildungsvergĂŒtung als „schon lange ĂŒberfĂ€llig“. Dennoch wird der Gesetzentwurf auch kritisch gesehen – vor allem, was die Ausbildungsdauer anbelangt.

Vor allem TrĂ€gerverbĂ€nde plĂ€dieren fĂŒr eine einjĂ€hrige Ausbildung, weil sie hĂ€nderingend auf der Suche nach Personal sind. Isabell Halletz, GeschĂ€ftsfĂŒhrerin Arbeitgeberverband Pflege, fordert: „Nordrhein-Westfalen zeigt, wie es besser geht: eine fundierte Ausbildung in einem Jahr, anschlussfĂ€hig und praxistauglich. Das muss bundesweit Standard werden.“ 

Eine kĂŒrzere Ausbildungszeit und reduzierte Kompetenzen wĂŒrden Anspruch an QualitĂ€t und ProfessionalitĂ€t in der Pflege nicht gerecht. 

Hier halten vor allem PflegefachverbĂ€nde dagegen. „Eine kĂŒrzere Ausbildungszeit und reduzierte Kompetenzen wĂŒrden Anspruch an QualitĂ€t und ProfessionalitĂ€t in der Pflege nicht gerecht und wĂ€ren angesichts steigender Herausforderungen in der Versorgung risikobehaftet“, hieß es jĂŒngst aus dem DPR. Auch der Vorsitzende des PflegebĂŒndnisses Mittelbaden, Peter Koch, hob in diesem Zusammenhang darauf ab, dass eine verkĂŒrzte Ausbildungsdauer nachweislich den Kompetenzerwerb sowie die berufliche Identifikation gefĂ€hrden wĂŒrde.

Pflegekompetenzgesetz mit Luft nach oben

Der zweite im Kabinett vorgestellte Gesetzentwurf war das ehemalige Pflegekompetenzgesetz, das nun den Namen „Entwurf eines Gesetzes zur Befugnis Erweiterung und EntbĂŒrokratisierung in der Pflege“ hat. Mit ihm sollen, wie unter der VorgĂ€ngerregierung bereits festgelegt, die Kompetenzen von Pflegefachpersonen erweitert werden, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Dies gelinge, indem das Gesetz erstmalig „die Profession Pflege als eigenstĂ€ndigen Heilberuf fest in der Gesundheitsversorgung“ verankere, so DPR-PrĂ€sidentin Christine Vogler. Sie mahnt jedoch an, in der parlamentarischen Beratung „den pflegefachlichen Kern zu sichern und das Versprechen fĂŒr mehr Nutzung pflegerischer Kompetenzen konsequent einzulösen“.

Vogler sieht dabei die Leistungen, die nach § 73d SGB V entwickelt werden sollen, und die Entwicklung des bundeseinheitlichen Scope of Practice als entscheidend an und fordert die Einbindung der Pflegeprofession an diesen Stellen. Der DPR ist hier nicht allein auf weiter Flur. FĂŒr das PflegebĂŒndnis Mittelbaden bedeute echte Delegation, dass die Profession Pflege auch bei den Verhandlungen mit am Tisch sitze.

Koch sieht in dem neu eingefĂŒgten Paragrafen 15a sogar die vertane Chance, „ernsthaft etwas im System zu Ă€ndern und Pflegefachpersonen endlich echte HandlungsspielrĂ€ume zu geben“. Denn die Profession sei leider wieder einmal nicht mit dabei, wenn diese Verhandlungen gefĂŒhrt werden und könne die Rahmenbedingungen nicht mitbestimmen, kritisiert er.

Einen weiteren Kritikpunkt sieht er darin, dass PflegefachkrĂ€fte Leistungen nur „nach Ă€rztlicher Diagnose und Indikationsstellung“ und nach einer „erstmaligen Ă€rztlichen Verordnung“ erbringen dĂŒrfen. „Das sind aus meiner Sicht ZugestĂ€ndnisse an die Ärztelobby, die Angst hat, Befugnisse einzubĂŒĂŸen,“ erklĂ€rt der Pflegemanager.

Auch die Kassen sind nicht durchweg glĂŒcklich. Der BKK-Dachverband sieht in den beiden GesetzentwĂŒrfen zwar ein „klares Signal zur gesellschaftlichen und inhaltlichen Aufwertung des Pflegeberufes“. VorstĂ€ndin Anne-Kathrin Klemm fordert aber die Pflegeinfrastruktur und die Rahmenbedingungen zu Ă€ndern, um die gewĂŒnschten Effekte zu erreichen und die gut ausgebildeten PflegefachkrĂ€fte nicht zu frusten.

Klemm: „Von der Pflegeassistenz ĂŒber die Pflegefachperson bis hin zur akademisierten Advanced Practice Nurse – wir brauchen ein abgestimmtes Berufe Gesetz mit klaren Zuschreibungen der TĂ€tigkeiten, damit sich ein Gesamtbild ergeben kann.“ Auch der GKV-Spitzenverband hĂ€tte sich klarere gesetzliche Rahmenbedingungen gewĂŒnscht.

Quelle: Alexandra Heeser, freie Journalistin

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