QualitĂ€ts-Atlas – Krankenhaustransparenzgesetz passiert den Bundestag

Trotz großer Kritik wurde am 19. Oktober 2023 das Krankenhaustransparenzgesetz vom Bundestag verabschiedet. Im Mai 2024 soll der Online-Atlas zu Leistungen und QualitĂ€t deutscher KrankenhĂ€user an den Start gehen.

Über Leistungen und BehandlungsqualitĂ€t der KrankenhĂ€user in ganz Deutschland soll bald auch ein interaktiver Klinik-Atlas Auskunft geben. Der Bundestag beschloss am Abend des 19. Oktober 2023 das Gesetz zur Förderung der QualitĂ€t der stationĂ€ren Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) der Ampel-Koalition. CDU/CSU, AfD und Linke stimmten dagegen.

Das neue Transparenzverzeichnis soll im Mai 2024 starten und als interaktives Portal verstĂ€ndlich ĂŒber das jeweilige Angebot an bundesweit 1700 Klinikstandorten informieren. Konkret soll zu erkennen sein, welches Krankenhaus welche Leistungen anbietet. Die Angaben sollen ĂŒbersichtlich und allgemeinverstĂ€ndlich sein und aktualisiert werden, wie das Ministerium erklĂ€rte.

Mit dem Gesetz werden die KrankenhĂ€user verpflichtet, dem Institut fĂŒr das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die notwendigen Angaben zu ĂŒbermitteln. Das InEK liefert die Daten und Auswertungen und das Institut fĂŒr QualitĂ€t und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) bereitet die Daten fĂŒr das Verzeichnis auf.

Diese Informationen soll das Transparenzverzeichnis der Bevölkerung bieten:

  • Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach Leistungsgruppen),
  • vorgehaltenes Ă€rztliches und pflegerisches Personal,
  • Komplikationsraten fĂŒr ausgewĂ€hlte Eingriffe,
  • Zuordnung zu Versorgungsstufen (Level) nach der Anzahl und Art der mindestens zu erbringenden Leistungen, zusammengefasst nach Leistungsgruppen.

Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) sagte, obwohl bekannt sei, dass es große Unterschiede in der QualitĂ€t der KrankenhĂ€user gebe, wĂŒrden Menschen bei der Wahl der Klinik oft allein gelassen. „Die Menschen haben keine gute Basis, um diese Entscheidung zu treffen. Das wollen wir verĂ€ndern.“ Mit den Informationen des Transparenzverzeichnisses „geben wir erstmalig den Menschen ein Instrument in die Hand, klĂŒger und besser informiert fĂŒr sich und ihre Angehörigen, fĂŒr ihre Freunde die richtige Klinik zu wĂ€hlen“.

Gute Entscheidungsbasis oder ĂŒberflĂŒssig?

Der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger hielt das neue Instrument dagegen fĂŒr ĂŒberflĂŒssig. „Dinge, die die Welt nicht braucht – nichts mehr und nichts weniger ist dieses Gesetz.“ Die Informationen zur Wahl eines Krankenhauses ließen sich auch ĂŒber die Weiße Liste abrufen. Diese wurde schon vor mehr als zehn Jahren von der Bertelsmann Stiftung und den DachverbĂ€nden der großen Patienten- und Verbraucherorganisationen erstellt.

Dinge, die die Welt nicht braucht – nichts mehr und nichts weniger ist dieses Gesetz.

Auch die KassenĂ€rztlichen Bundesvereinigung Ă€ußerte sich kritisch: „Dieses Gesetz ist ein Angriff auf die gemeinsame Selbstverwaltung und bahnt den Weg in eine unmittelbar, bis ins Detail staatlich gelenkte Gesundheitsversorgung.“ Dadurch werde die Gesundheitsversorgung von der gemeinsamen Selbstverwaltung entkoppelt. Gleichermaßen wolle das Bundesgesundheitsministerium mit diesem Gesetz den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) umgehen und direkt auf das IQTIG zugreifen, ohne aber selbst dafĂŒr zu bezahlen oder fĂŒr die Ergebnisse zu haften, kommentierte die Bundesvereinigung weiter.

Die UniversitĂ€tsklinika hingegen begrĂŒĂŸen die Verabschiedung des Krankenhaustransparenzgesetzes durch den Bundestag als ersten wichtigen Schritt in der Umsetzung der Krankenhausreform. „Das Krankenhaustransparenzgesetz ist der Beginn der Umsetzung der Krankenhausreform. Als NĂ€chstes mĂŒssen die Maßnahmen zu konkreten StrukturverĂ€nderungen angepackt werden“, betont Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der UniversitĂ€tsklinika Deutschlands (VUD). 

Neben Transparenz soll auch LiquiditÀt verbessert werden

Das Gesetz sieht auch mehrere Regelungen vor, um die LiquiditĂ€t der Kliniken zu stĂ€rken, wie Lauterbach sagte. Zustimmungspflichtig im Bundesrat ist das Gesetz nicht. Es soll eine grundlegende Reform zur Neuaufstellung der Kliniken mit Änderungen bei der Finanzierung ergĂ€nzen, an der Bund und LĂ€nder arbeiten.

Zur Verbesserung der LiquiditÀt der KrankenhÀuser sieht das Gesetz zudem folgende Regelungen vor:

  • EinfĂŒhrung einer frĂŒhzeitigen Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen
  • Erhöhung des vorlĂ€ufigen Pflegeentgeltwertes: Ab dem Inkrafttreten des Krankenhaustransparenzgesetzes wird der vorlĂ€ufige Pflegeentgeltwert von 230 Euro auf 250 Euro erhöht.
  • VorlĂ€ufiger Mindererlösausgleich auch fĂŒr Folgejahre: FĂŒr viele KrankenhĂ€user liegt fĂŒr das Jahr 2020 noch keine genehmigte Vereinbarung zum Pflegebudget vor. Diese KrankenhĂ€user erhalten einen schnelleren Ausgleich der noch nicht finanzierten Pflegekosten, wenn sich herausstellt, dass die krankenhausindividuellen Pflegekosten mit dem abgerechneten Pflegeentgeltwert in den vorangegangenen Jahren unterfinanziert wurden.

Quelle: dpa/BMG/KassenÀrztliche Bundesvereinigung/hnle/gnj

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