Schlechte Digitalisierung gefÀhrdet Patientensicherheit

Hannover – Defizite bei der Implementierung digitaler Anwendungen in der Versorgung stellen eine GefĂ€hrdung der Patientensicherheit dar. Aspekte wie Usability, StabilitĂ€t und InteroperabilitĂ€t mĂŒssen daher systematisch in Regulierung, Förderung und QualitĂ€tssicherung integriert werden, beschloss heute der 130. Deutsche Ärztetag.

Die Delegierten fordern das Kompetenzzentrum fĂŒr InteroperabilitĂ€t im Gesundheitswesen (KIG) der Gematik und die Anbieter von Praxisinformations- und Krankenhausinformationssystemen (PVS und KIS) auf, die Digitalisierung des Gesundheitswesens im Interesse der Patientensicherheit konsequent an der Usability auszurichten.

„Unzureichende Usability ist kein Komfortproblem, sondern ein Sicherheitsrisiko“, heißt es in einem mit großer Mehrheit angenommenen Antrag. Fehlbedienungen, Navigationsfehler oder systembedingte Fehlanzeigen können demnach unmittelbar zu Fehldiagnosen, Medikationsfehlern oder Verzögerungen in der Therapie fĂŒhren und damit sogar Menschenleben gefĂ€hrden.

Deshalb seien IT-Systeme vor ihrer EinfĂŒhrung verpflichtend unter realen Bedingungen und unter aktivem Einbezug der Anwendenden in der Versorgungspraxis zu testen. „Hierzu bedarf es entsprechender gesetzlicher Regelungen, um zu gewĂ€hrleisten, dass Patientensicherheit durch digitale Systeme im Versorgungsalltag nicht gefĂ€hrdet, sondern befördert wird“, so der Antrag weiter.

Wichtig sei dabei, auch die Einbeziehung der Erkenntnisse der Human-Factors-Forschung im Gesundheitswesen verbindlich zu verankern, die sich damit befasst, wie Menschen mit Systemen und Technologien interagieren, um Sicherheit, Effizienz und Benutzerfreundlichkeit zu verbessern.

Zudem kritisieren die Delegierten in einem weiteren Antrag erneut die mangelnde StabilitĂ€t und eingeschrĂ€nkte FunktionalitĂ€t der Telematikinfrastruktur (TI) und ihrer Anwendungen, insbesondere der elektronischen Patientenakte (ePA). Demnach mĂŒsse die Gematik gemĂ€ĂŸ ihrem gesetzlichen Auftrag gegenĂŒber Herstellern und Anbietern von digitalen Komponenten stĂ€rker auf höhere Betriebs- und Systemsicherheit hinwirken.

Die Gematik mĂŒsse ihre im Gesetz vorgesehenen Durchgriffskompetenzen gegenĂŒber Herstellern und Anbietern von Komponenten und Diensten stĂ€rker wahrnehmen – notwendigenfalls mĂŒsse der Gesetzgeber dazu ihre Befugnisse erweitern.

Außerdem mĂŒsse die Weiterentwicklung der TI hin zur TI 2.0 forciert werden. Mit ihr solle auch eine Verringerung der technischen KomplexitĂ€t einhergehen. So sollten die wartungsintensiven Konnektoren abgelöst oder auf proprietĂ€re technische Sonderlösungen verzichtet werden. Auch die EinfĂŒhrung digitaler IdentitĂ€ten neben dem kartenbasierten elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) eröffne neue Möglichkeiten bei Versorgungsszenarien in KrankenhĂ€usern oder im mobilen Einsatz.

Dabei könnten allerdings durch verĂ€nderte Verantwortungsbereiche neue Haftungsrisiken entstehen. Diese dĂŒrften nicht auf Ärztinnen und Ärzte verlagert werden, betonten die Delegierten.

Auch das Potenzial der ePA bleibe nach wie vor weitgehend ungenutzt. Deshalb mĂŒssten zĂŒgig die nĂ€chsten Entwicklungsschritte angegangen und FunktionalitĂ€ten umgesetzt werden, die einen direkten Nutzen fĂŒr die Patientenversorgung bieten.

Dazu zĂ€hlen die Delegierten beispielsweise ein erweitertes digitales Medikationsmanagement mit Einbeziehung weiterer noch fehlender Verordnungstypen wie BetĂ€ubungsmittelrezepte, Impfausweis, LabordatenĂŒbermittlung und Volltextsuche in der ePA. All dies mĂŒsse so bald wie möglich realisiert werden.

Durch eine angemessene UnterstĂŒtzung und Information ihrer Versicherten mĂŒssten auch die Krankenkassen eine Steigerung der aktiven Nutzung der ePA gewĂ€hrleisten.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt /Lau

  
 Â