Statistisches Bundesamt – Orientierungswert für Krankenhäuser veröffentlicht

Auf Grundlage des Krankenhausentgeltgesetzes wurde vom Statistischen Bundesamt (Destatis) der Orientierungswert für Krankenhäuser veröffentlicht. Dieser beträgt für den Zeitraum des 2. Halbjahres 2021 und des 1. Halbjahres 2022 6,07 Prozent.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht auf Grundlage des Krankenhausentgeltgesetzes den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser. Dabei handelt es sich um eine wichtige Kenngröße für die Selbstverwaltungspartner im deutschen Gesundheitswesen (gesetzliche Krankenkassen und Krankenhäuser). Der Orientierungswert gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist. Damit ist er eine wichtige Basis für Budgetverhandlungen im stationären Bereich. Für den Zeitraum des 2. Halbjahres 2021 und des 1. Halbjahres 2022 beträgt der Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (2. Halbjahr 2020/1. Halbjahr 2021) 6,07 Prozent. Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt bei 6,10 Prozent und für Sachkosten bei 6,04 Prozent.

Veränderungen der Verdienste des Pflegepersonals der Krankenhäuser sind auf dieser Berechnungsgrundlage bei der Ermittlung des Teilorientierungswertes für Personalkosten gemäß den Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes nicht enthalten. Eine Gewichtung der Teilorientierungswerte erfolgte ohne die Kosten des Pflegepersonals in allgemeinen Krankenhäusern. Mit Berücksichtigung von Veränderungen der Verdienste des Pflegepersonals in Krankenhäusern liegt der Orientierungswert für Krankenhäuser bei 6,10 Prozent. In die Berechnung des Orientierungswertes fließen ausschließlich Ergebnisse bereits vorhandener Statistiken ein. Dazu zählen insbesondere die Verdiensterhebung, ausgewählte Preisstatistiken und der Kostennachweis der Krankenhäuser. Datengrundlage für die Ermittlung des Teilorientierungswertes für Personalkosten ist die ab Januar 2022 methodisch neu konzipierte Verdiensterhebung (VE). 

DKG: „Kein Signal der Entspannung“

Die Veröffentlichung des Orientierungswertes für Krankenhäuser verdeutliche die immense Kostenbelastung der Krankenhäuser, die schon vor dem extremen Anstieg der Energiekosten 2022 eingesetzt habe, teilt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) mit. Der Orientierungswert von 6,07 Prozent bedeute, dass sich für den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2021 und des ersten Halbjahres 2022 die Personal- und Sachkosten um diesen Faktor verteuert haben. Angehoben wurden aber die Erlöse der Krankenhäuser im Jahr 2021 nur um 2,53 Prozent, 2022 sogar nur um 2,32 Prozent. Das bedeutet, dass sich schon ab 2021 das Defizit der Kliniken deutlich verschärft hat. „Und 2022 setzt sich dieser Trend ungebremst fort, er beschleunigt sich sogar. Die Inflation liegt mittlerweile bei mehr als zehn Prozent. Wir haben bis dato für 2022 eine achtprozentige Steigerung angenommen. Die offiziellen Zahlen unterstützen uns bei unserer Berechnung und den Forderungen nach einem umgehenden Inflationsausgleich“, erklärt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG. 

Auch der Teilorientierungswert für Personalkosten zeigt mit 6,1 Prozent die extreme Belastung der Kliniken. Zwar wird die Pflege durch das Pflegebudget abgedeckt, doch ungefähr 50 Prozent der Personalkosten fallen außerhalb dieses Bereiches an und unterliegen dieser Steigerung, ohne dass eine Gegenfinanzierung vorliegt. Dieser Teilorientierungswert wirkt sich auf rund 45 Milliarden Euro Personalkostenanteil aus, was eine Mehrbelastung von 2 Milliarden Euro für die Krankenhäuser im Zeitraum zwischen dem zweiten Halbjahr 2021 und dem Sommer 2022 bedeutet.

„Auch für das kommende Jahr ist dieser Orientierungswert kein Signal der Entspannung. Durch gesetzliche Regelungen wird er zum einen sogar nur anteilig wirksam, zum anderen liegt er aber auf jeden Fall deutlich unter der Inflationsrate von 2022 und auch 2023, und zugleich ist das schon vorab entstandene Defizit nicht aufzufangen“, so Gaß.

Quelle: ots/DKG