„Digitale Ersteinschätzung“ zur besseren Patientensteuerung“
• Frau Nina Warken erklärt, dass eine „digitale Ersteinschätzung“ künftig eine zentrale Rolle bei der Steuerung von Patient:innen spielen soll. Ziel sei ein neues Modell der Patientensteuerung, das effizienter und bedarfsgerechter funktioniert
Charité gründet Institut für KI in der Medizin: Alexander Meyer übernimmt neue W3-Professur
Alexander Meyer zum Professor für Künstliche Intelligenz in der Medizin berufen. Künstliche Intelligenz (KI) wird die Gesundheitsversorgung von morgen prägen. Schon heute spielt sie in vielen Bereichen eine immer größere Rolle – von der Prävention über das Screening, Diagnose und Therapie bis hin zur Nachsorge.
Grundhaltung der DKG zur KI
• Die DKG sieht in KI ein großes Potenzial, um medizinische Prozesse zu verbessern, Diagnostik und Therapieplanung zu optimieren und das Klinikpersonal (Ärzt:innen, Pflege etc.) bei Routine- und Dokumentationsarbeiten zu entlasten.
Wie schnell reagieren Amt und Krankenhaus auf Fax und Mail?
Das Faxgerät ist noch nicht tot, hängt aber am Tropf. Eine aktuelle Studie der ebuero AG zeigt: Obwohl sieben von zehn untersuchten Institutionen noch Faxnummern anbieten, reagiert weniger als ein Drittel auf entsprechende Anfragen. E-Mails werden deutlich zuverlässiger beantwortet.
Der Fallpauschalenkatalog 2026 steht fest
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und die PKV haben sich auf den Fallpauschalenkatalog für 2026 geeinigt. Seit 2004 bildet der DRG-Katalog die verbindliche Grundlage für die Abrechnung von über 17 Millionen stationären Fällen in deutschen Krankenhäusern.
Medica 2025 Rückblick
In Düsseldorf ist die internationale Leitmesse für das Gesundheitswesen zu Ende gegangen. Dort tauschten sich zahlreiche nationale und internationale Teilnehmende aus Politik, Gesundheitsversorgung, Industrie und Wissenschaft über aktuelle Chancen aus.
E-Patientenakten füllen sich
Die Verwendung elektronischer Patientenakten (ePA) zieht einen Monat nach Beginn des verpflichtenden Einsatzes für Ärztinnen und Ärzte an. Im Oktober wurden 10,6 Millionen Dokumente hochgeladen, wie aus Daten der mehrheitlich bundeseigenen Digitalagentur Gematik hervorgeht.
Kabinett beschließt Anpassung der Krankenhausreform
Am 8. Oktober wurde das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beschlossen: Zu den wichtigsten Regelungen zählen erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser.
Das Problem mit der falschen Diagnose in der Elektronische Patientenakte
Was steht eigentlich in der Patientenakte, was rechnen der Arzt oder die Ärztin mit der Krankenkasse ab? Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) ist es leichter, das nachzuvollziehen.
„Der Patient wird zum ersten Mal überhaupt in die Lage versetzt, mitzulesen. Bisher lagerte die Patientenakte ja in einem verschlossenen Schrank in der Arztpraxis“, sagt Joachim Maurice Mielert, Generalsekretär des Aktionsbündnis Patientensicherheit (A-PS). Auf den Blick in die eigene Patientenakte hatten Patientinnen und Patienten zwar auch schon vor der Einführung der E-Variante Anspruch. Genutzt haben dürften das wenige.
Wer also einmal die ePA-App oder den Web-Client eingerichtet hat, kann durch Arztbriefe und Abrechnungsdaten stöbern. Doch was, wenn darin auf einmal Diagnosen auftauchen, die einem fremd vorkommen? Wenn man mit Verdacht auf Reizdarm bei der Hausärztin war, in der Akte später aber von einem Rückenleiden oder sogar psychischen Problemen die Rede ist?
Berichte über solche falschen Diagnosen gibt es immer wieder – nicht erst, seit dem Ausrollen der elektronischen Patientenakte. Die wichtigsten Fragen im Überblick.
Warum können falsche Diagnosen überhaupt ein Problem werden?
Sie können dem Abschluss von Versicherungen im Weg stehen: Was Anja Lehmann, Patientenberaterin der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) schon vor der ePA immer wieder erlebt hat: Anfragen von Menschen, die bestimmte Versicherungen abschließen wollen – und in dem Zuge auf falsche Angaben in ihren Patientenakten stoßen.
Hintergrund: Eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung kann man erst abschließen, wenn Versicherer sich einen Eindruck vom Gesundheitszustand gemacht hat. Hierfür können Versicherer – mit Einwilligung des Betroffenen – Einblick in dessen Krankenakte oder die sogenannte Patientenquittung nehmen. Letztere kann man als gesetzlich Versicherter bei der Krankenkasse anfordern. Die Patientenquittung gibt Aufschluss darüber, was genau Vertragsärzte mit der Krankenkasse abgerechnet haben. Daraus gehen auch Diagnosen hervor.
Sind sie falsch, können sie unangenehme Auswirkungen haben: Bestimmte Diagnosen, etwa psychische Leiden, können nämlich dazu führen, dass man die Versicherung erst gar nicht abschließen kann. „Oder man wird mit höheren Beiträgen aufgenommen, weil man angeblich eine Vorgeschichte hat“, sagt Lehmann.
Sie können zu Fehlern bei der Weiterbehandlung führen: Eine falsche Diagnose kann aber auch Probleme bei der Weiterbehandlung mit sich bringen. Zum Beispiel bei einem Arztwechsel: Dann ist denkbar, dass der neue Arzt aufgrund einer dokumentierten Falschdiagnose unnötige Behandlungen veranlasst, so Lehmann.
Was sind denkbare Gründe für falsche Diagnosen?
„Wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren“, sagt Joachim Maurice Mielert. Womöglich war die Ärztin gedanklich noch bei dem Patienten zuvor und hat versehentlich einen falschen Code eingetippt.
Was auch möglich ist: Die Diagnose ist richtig, der Patient oder die Patientin möchte sie aber nicht wahrhaben. Denkbar sind aber auch wirtschaftliche Gründe. „Ich will Ärzten nicht per se etwas unterstellen. Aber in solchen Fällen liegt die Vermutung nahe, dass dieses Vorgehen abrechnungstechnische Gründe haben kann“, sagt Anja Lehmann. Heißt: Eine zusätzliche Diagnose erlaubt ihnen, mehr gegenüber der Krankenkasse abzurechnen.
Ich habe Unstimmigkeiten in meiner Akte gefunden. Was kann ich tun?
Aus der ePA selbst lässt sich eine falsche Diagnose rasch beseitigen, denn es handelt sich um eine versichertengeführte Akte. „Ich als Patient oder Patientin habe also die Hoheit. Wenn darin etwas steht, das ich dort nicht haben möchte, etwa weil kein anderer Arzt das sehen soll – dann kann ich das über die ePA-App einfach löschen oder verbergen“, sagt Anja Lehmann.
Doch damit hat sich die falsche Diagnose noch nicht erledigt. Denn sie weilt weiterhin in der Patientenakte, die der Arzt oder die Ärztin führt. Und auch bei der Krankenkasse sind die falschen Daten noch gespeichert.
Die Expertin rät, das Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin zu suchen, um sich erläutern zu lassen: Wie ist er oder sie zu dieser Diagnose gekommen? „Im Optimalfall stellt sich alles als Missverständnis heraus – und Arzt oder Ärztin ändert das in der Patientenakte.“
Was, wenn Arzt oder Ärztin nicht kooperativ ist?
Dann wird es ernüchternd. „Man kann einen Arzt oder eine Ärztin nämlich nicht dazu zwingen, eine Diagnose zu ändern. Dazu gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung“, sagt Anja Lehmann. Eine Diagnose gelte juristisch als subjektive Meinung eines Arztes. Niemand könne gezwungen werden, eine solche zu revidieren. Somit haben Patienten gegenüber dem Arzt oder der Ärztin keinen Rechtsanspruch auf die Löschung einer Diagnose aus der Patientenakte.
Etwas anders ist die Lage, wenn es darum geht, falsche Daten bei der Krankenkasse berichtigen zu lassen: Darauf besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch. Am besten nimmt man Kontakt zur eigenen Krankenkasse auf, um herauszufinden, wie genau man den Antrag stellt.
Wichtig: Ein ärztlicher Nachweis, dass die Diagnose falsch ist, ist dann ein Muss. „Den hätten die Krankenkassen am liebsten von dem Arzt, der die falsche Diagnose gestellt hat“, sagt Anja Lehmann. Lässt er oder sie sich darauf nicht ein, könne man es mit einer zweiten ärztlichen Meinung eines anderen Arztes versuchen.
Ist es eine Lösung, die Arztpraxis zu wechseln?
Neuer Arzt, neue Akte: Wer hofft, durch einen Wechsel der Praxis falsche Diagnosen hinter sich zu lassen, wird enttäuscht. Aufbewahrungspflicht lautet hier das Stichwort. „Der alte Arzt muss die Patientenakte noch zehn Jahre lang aufbewahren. Deswegen ist die Diagnose auch mindestens zehn Jahre lang noch irgendwie auffindbar“, sagt Anja Lehmann.
Hat die falsche Diagnose wirklich schwerwiegende Folgen und ist Arzt oder Ärztin nicht zur Berichtigung bereit, bleibt nur noch ein Ausweg: eine Klage. Dann muss sich ein Gericht mit der Frage beschäftigen, ob die Diagnose tatsächlich falsch war und berichtigt werden muss. „Aber diesen Weg geht so gut wie niemand, weil das natürlich mit einem Riesenaufwand und Kosten verbunden ist“, sagt Anja Lehmann.
Quelle: dpa
Wenn Maschinen Medizin sprechen
Gegenwart und Zukunft von Large-Language-Modellen in der Radiologie.