Die im neuen Transparenzgesetz beschlossenen Liquiditätshilfen helfen aus Sicht der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) den Kliniken nicht nachhaltig aus der wirtschaftlichen Notlage. Nach BKG-Berechnungen seien die Hilfen „deutlich“ zu gering.
Die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) kritisiert den Umfang der jüngst im neuen Krankenhaustransparenzgesetz beschlossenen Liquiditätshilfen. Die strukturelle Unterfinanzierung der Häuser würde damit keinesfalls behoben. „Nach unseren Berechnungen betragen die Liquiditätshilfen nicht die kolportierten fünf Milliarden Euro, sondern werden deutlich darunter liegen und auch erst spät zur Auszahlung kommen“, teilte BKG-Geschäftsführer Marc Schreiner mit.
Zu geringer Ausgleich für inflationsbedingte Defizite
Die beschlossenen Liquiditätshilfen würden auch dem Defizit durch die inflationsbedingten Steigerungen nicht entgegenwirken, so der BKG-Geschäftsführer. „Mit Einmal-Hilfen ohne strukturellen Kostensteigerungseffekt würden Krankenhäuser immer wieder Hilfe von Bund, Ländern und Kommunen zum Überleben benötigen.“ Die BKG fordert deshalb zum Inflationsausgleich, den Landesbasisfallwert 2023 nachholend um vier Prozent zu erhöhen. Nur damit könne eine gute und gerechte Verhandlungsbasis für den Landesbasisfallwert 2024 gegeben werden.
Die Politik hat dafür zu sorgen, dass für die Versorgung wichtige Strukturen vor zufälligen Insolvenzen bewahrt werden.
Die BKG fordert zudem, dass die Preissteigerung von 2023 auf 2024 so ausreichend bemessen werden müsse, „dass die Krankenhäuser die erwartbar hohen Kostensteigerungen refinanzieren können“. Die Krankenhäuser hätten laut Schreiner keine Möglichkeit, die gestiegenen Preise weiterzugeben. Die Politik habe deshalb dafür zu sorgen, „dass für die Versorgung wichtige Strukturen vor zufälligen Insolvenzen bewahrt werden“.
Tarifsteigerungen sollen frühzeitig refinanziert werden
Im neuen Gesetz hatte die Ampelkoalition noch kurzfristig vor der Verabschiedung Liquiditätshilfen mit aufgenommen. Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) sollen nun Tarifsteigerungen frühzeitig refinanziert werden. Der vorläufige Pflegeentgeltwert wird mit Inkrafttreten des Gesetzes von 230 auf 250 erhöht. Außerdem gilt der vorläufige Mindererlösausgleich für 2020 weiter. Da viele Krankenhäuser für 2020 noch kein genehmigtes Pflegebudget haben, erhalten sie einen schnelleren Ausgleich der noch nicht finanzierten Pflegekosten, wenn sich herausstellt, dass die krankenhausindividuellen Pflegekosten mit dem abgerechneten Pflegeentgeltwert in den vorangegangenen Jahren unterfinanziert wurden.
Insgesamt würde so eine Summe von zusätzlichen fünf Milliarden Euro an Hilfen bereitgestellt, bilanzierte Christos Pantazis vergangene Woche auf einer Veranstaltung des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed). Der Abgeordnete ist Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages und stellvertretender gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.
Die Krankenhäuser befinden sich in einer wirtschaftlich prekären Lage. Sie brauchen deshalb dringend nachhaltig finanzielle Hilfe.
Aus Sicht der BKG befähigen die im Gesetz vorgesehenen Anpassungen der Pflegepersonalkosten Krankenhäuser, aufgenommene Kredite abzuzahlen. Diese mussten sie aufnehmen, weil die Pflegebudgetzahlungen von den Krankenkassen bisher nur verzögert ausgezahlt worden sind. „Eine höhere Liquidität ist selbstverständlich wichtig, geht aber am Ziel der nachhaltigen wirtschaftlichen Sicherung der Häuser vorbei. Die Krankenhäuser befinden sich in einer wirtschaftlich prekären Lage. Sie brauchen deshalb dringend nachhaltig finanzielle Hilfe. Die Preissteigerungen der Kliniken waren im Jahr 2022 bei rund 2,3 Prozent und im Jahr 2023 bei rund 4,3 Prozent gesetzlich gedeckelt. Die Inflation liegt mit rund 15 Prozent für beide Jahre aber weit darüber“, so Schreiner.
Quelle: BKG/BMG/BVmed/dsg