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2023 stehen große Reformen im Gesundheitswesen an. Anfang Februar will die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) eine Auswirkungsanalyse vorlegen. Dabei geht es insbesondere um die Klinikstandorte ohne Notfallversorgung.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG hat) ihre gesundheitspolitischen Erwartungen für 2023 vorgestellt. Die Krankenhausreform ist eines der zentralen Themen für das Jahr 2023. Bund und Länder haben bis zum Sommer einen gemeinsamen Gesetzesentwurf versprochen. Doch bis dahin gibt es noch viel zu tun – denn die Auswirkungen der Reform sind noch offen. Der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß kündigte an, dass Anfang Februar gemeinsam mit dem Institute for Health Care Business eine datengestützte Auswirkungsanalyse zu den Ideen der Regierungskommission vorgelegt wird. „Diese Erkenntnisse sind fundamental, um die Vorschläge mit Blick auf die zukünftige Patientenversorgung auch in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe bewerten zu können“, kündigte Gaß an.

Auswirkungen auf Krankenhäuser ohne Notfallstufe

Interessant wird sein, wie die Krankenhäuser den jeweiligen Versorgungsleveln zugeordnet werden – besonders, wenn es um die Krankenhausstandorte ohne Notfallstufe geht. Das sind nach Angaben der DKG 657 Standorte (38 Prozent), die unter Level Ii zu zählen wären. Diese Standorte ohne Notfallstufe soll es nach Ansicht der Kommission nicht mehr geben, sie werden zu lokalen Gesundheitszentren, so die DKG. Sie hätten einen starken Pflegeaspekt und seien durchaus Einrichtungen, die den regionalen Versorgungsbedarf im Grenzbereich zwischen ambulant-stationärer Versorgung und Kurzzeitpflege gut abbilden könnten. Auch die Vergütung würde nicht mehr der eines Krankenhauses entsprechen

„Es ist ein bisschen ‚des Kaisers neue Kleider‘. Man schreibt Krankenhaus drauf, aber beim dritten Vorbeilaufen merkt man, es ist keins“, brachte es Gaß auf den Punkt. Man müsse ehrlich sein und sagen, um was es geht, wenn man Vorschläge macht, die für die regionale Versorgung durchaus hilfreich sein könnten.

 

Die Bürger wollen wissen, wie die Versorgung organisiert wird, wie lange sie auf ihre Behandlung warten müssen und was das Krankenhaus in der Nähe künftig noch tun darf.

 

Zudem müsse geklärt werden, wie Krankenhäuser künftig arbeiten. „Die Bürger wollen wissen, wie die Versorgung organisiert wird, wie lange sie auf ihre Behandlung warten müssen und was das Krankenhaus in der Nähe künftig noch tun darf“, sagte Gaß. Auch Beschäftigte wollten wissen, ob sie ihren Arbeitsplatz behalten oder sich ihre Beschäftigung verlagert und ob sich die Arbeit im Krankenhaus positiv verändern wird. Es sei vieles, was man nicht „hinter verschlossenen Türen“ bearbeiten könne. Die Antworten müsse die Bund-Länder-AG geben. Die DKG schlägt dazu neben einer Auswirkungsanalyse die Simulation der Patientenversorgung, Finanzierungsvorschläge sowie den Beleg für die Deregulierung und den Bürokratieabbau vor.

DKG begrüßt Reformen

Die umfassende Reform mit nachhaltigen Verbesserungen bei den Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser sei zwingend erforderlich, erklärte Gaß. „Wir begrüßen, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen gemeinsamen Entwurf für die große Reform erarbeiten will, und werden unsere eigenen Vorstellungen und Ideen einbringen. Eine Reform muss sich schlussendlich an dem Ziel messen lassen, die Gesundheitsversorgung zu verbessern. Ziel muss es sein, eine gute und ausgewogene Balance zwischen Zentralisierung und Wohnortnähe bei den Krankenhausstandorten zu schaffen. Ziel muss auch sein, mehr Zeit für Patientinnen und Patienten zu gewinnen. Dies wird nur durch konsequente Deregulierung und Entbürokratisierung möglich“, so Gaß.

Die ambulanten Fähigkeiten der Kliniken müssten genutzt werden, um den Patienten auch über die stationäre Versorgung hinaus neue klinisch-ambulante Versorgungsangebote unterbreiten zu können, betonte der DKG-Vorstandschef. „Für all das brauchen wir eine moderne bauliche und medizinische Infrastruktur. Bei der Finanzierung müssen wir wirklich den ökonomischen Druck reduzieren und zu einer fairen Refinanzierung der Kosten im Krankenhaus kommen. Wir brauchen keine befristeten Hilfspakete, sondern dauerhafte angemessene Regelungen.“ Es brauche eine faire und nachhaltige Finanzierungsgrundlage. „Wir wissen auch, dass in diesem Reformprozess stationäre Kapazitäten und Standorte durch Fusionen, Umwandlung und mehr ambulante Versorgung am Krankenhaus schrittweise reduziert werden. Dieser Herausforderung stellen wir uns“, erklärte Gaß.

Vorschläge für die Kommission

Neben den Ergebnissen der Analyse wird die DKG der Bund-Länder-Arbeitsgruppe als Antwort auf die Ideen der Regierungskommission in der ersten Februarhälfte konkrete Vorschläge unterbreiten. „Wir favorisieren ein bundesweites Stufenkonzept mit grundsätzlicher Zuordnung von Leistungsgruppen als sinnvollen Ansatz für eine Landeskrankenhausplanung nach gemeinsamen, bundesweiten Maßstäben. Zentral, um ökonomischen Druck zu minimieren, ist eine differenzierte fallzahlunabhängige Vorhaltefinanzierung. Zu den Finanzierungsfragen gehört aber zuvorderst das Ende der strukturellen Unterfinanzierung. Um die Kliniken endlich für klinisch-ambulante Leistungen zu öffnen, plädieren wir für eine Finanzierung dieser Leistungen über Hybrid-DRGs. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe muss sich auch den Investitionsfragen stellen“, forderte der DKG-Vorstand. 

Reform in unsicheren Zeiten

Die Reformanstrengungen treffen die Kliniken in schweren Zeiten. Corona, RSV- und Grippewelle haben die Krankenhäuser 2022 stark belastet. Mit Ausblick auf 2023 gebe es jedoch eine gute Botschaft – Corona werde kein dominierendes und kritisches Thema mehr sein, „davon sind wir überzeugt“, so Gaß. Die DKG habe dafür plädiert, die Maßnahmen aufzugeben. Die Politik benötige die Unterstützung der Bevölkerung. „Wenn die Rahmenbedingungen so sind, dass man Maßnahmen inhaltlich und fachlich nicht mehr rechtfertigen kann, sollte man sie aufgeben, um das Vertrauen der Bevölkerung nicht aufs Spiel zu setzen“, sagte Gaß. 

Dennoch gibt es viele weitere Baustellen, die die Kliniken beschäftigen werden, etwa die Medikamentenknappheit. Mitarbeitende der Krankenhausapotheken würden sich bemühen, die Lieferengpässe auszugleichen – entweder durch neue Verträge, zusätzliche Lieferanten oder die gegenseitige Unterstützung mit anderen Kliniken. Anders als im niedergelassenen Bereich, sind Krankenhäuser vor allem von der Knappheit im Bereich Anästhesie und Intensivmedizin betroffen. „Lieferengpässe wie im ambulanten Bereich erleben wir auch bei spezialisierteren Medikamenten, die es überwiegend im Krankenhaus gibt“, führte Gaß aus. 

Kurzfristige Reformen gegen Insolvenzwelle

Auch das Problem des Personalmangels wird sich nicht kurzfristig lösen lassen. „Umso wichtiger ist es, dass wir mit Reformen die wenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kräfteschonend und zielgerichtet einsetzen. Das Pflegepersonalentlastungsgesetz konnte in diesem Sinne kurzfristig keine Verbesserung bringen“, erklärt Gaß. Die nur langsam voranschreitende Digitalisierung werde die Beschäftigten ebenfalls noch nicht entlasten. 

Um das Ausmaß einer Krankenhaus-Insolvenzwelle für 2023 zu begrenzen, seien einige kurzfristige Reformen nötig: Die Kliniken benötigten einen vollständigen Inflationsausgleich, der sämtliche Kostensteigerungen umfasse. Sie müssten zudem von dem durch die gesunkenen Fallzahlen verschärften strukturellen Defizit von insgesamt 15 Milliarden Euro befreit werden. Vor allem aber, so die Forderung der DKG, benötigten die Krankenhäuser kurz- und mittelfristig mehr Investitionen.

Quelle: DKG/hgl