E-Patientenakten fĂŒllen sich
Die Verwendung elektronischer Patientenakten (ePA) zieht einen Monat nach Beginn des verpflichtenden Einsatzes fĂŒr Ărztinnen und Ărzte an. Im Oktober wurden 10,6 Millionen Dokumente hochgeladen, wie aus Daten der mehrheitlich bundeseigenen Digitalagentur Gematik hervorgeht.
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Am 8. Oktober wurde das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beschlossen: Zu den wichtigsten Regelungen zĂ€hlen erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten fĂŒr KrankenhĂ€user.
Das Problem mit der falschen Diagnose in der Elektronische Patientenakte
Was steht eigentlich in der Patientenakte, was rechnen der Arzt oder die Ărztin mit der Krankenkasse ab? Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) ist es leichter, das nachzuvollziehen.
âDer Patient wird zum ersten Mal ĂŒberhaupt in die Lage versetzt, mitzulesen. Bisher lagerte die Patientenakte ja in einem verschlossenen Schrank in der Arztpraxisâ, sagt Joachim Maurice Mielert, GeneralsekretĂ€r des AktionsbĂŒndnis Patientensicherheit (A-PS). Auf den Blick in die eigene Patientenakte hatten Patientinnen und Patienten zwar auch schon vor der EinfĂŒhrung der E-Variante Anspruch. Genutzt haben dĂŒrften das wenige.
Wer also einmal die ePA-App oder den Web-Client eingerichtet hat, kann durch Arztbriefe und Abrechnungsdaten stöbern. Doch was, wenn darin auf einmal Diagnosen auftauchen, die einem fremd vorkommen? Wenn man mit Verdacht auf Reizdarm bei der HausĂ€rztin war, in der Akte spĂ€ter aber von einem RĂŒckenleiden oder sogar psychischen Problemen die Rede ist?
Berichte ĂŒber solche falschen Diagnosen gibt es immer wieder â nicht erst, seit dem Ausrollen der elektronischen Patientenakte. Die wichtigsten Fragen im Ăberblick.
Warum können falsche Diagnosen ĂŒberhaupt ein Problem werden?
Sie können dem Abschluss von Versicherungen im Weg stehen: Was Anja Lehmann, Patientenberaterin der Stiftung UnabhĂ€ngige Patientenberatung Deutschland (UPD) schon vor der ePA immer wieder erlebt hat: Anfragen von Menschen, die bestimmte Versicherungen abschlieĂen wollen â und in dem Zuge auf falsche Angaben in ihren Patientenakten stoĂen.
Hintergrund: Eine Lebens- oder BerufsunfĂ€higkeitsversicherung kann man erst abschlieĂen, wenn Versicherer sich einen Eindruck vom Gesundheitszustand gemacht hat. HierfĂŒr können Versicherer â mit Einwilligung des Betroffenen â Einblick in dessen Krankenakte oder die sogenannte Patientenquittung nehmen. Letztere kann man als gesetzlich Versicherter bei der Krankenkasse anfordern. Die Patientenquittung gibt Aufschluss darĂŒber, was genau VertragsĂ€rzte mit der Krankenkasse abgerechnet haben. Daraus gehen auch Diagnosen hervor.
Sind sie falsch, können sie unangenehme Auswirkungen haben: Bestimmte Diagnosen, etwa psychische Leiden, können nĂ€mlich dazu fĂŒhren, dass man die Versicherung erst gar nicht abschlieĂen kann. âOder man wird mit höheren BeitrĂ€gen aufgenommen, weil man angeblich eine Vorgeschichte hatâ, sagt Lehmann.
Sie können zu Fehlern bei der Weiterbehandlung fĂŒhren: Eine falsche Diagnose kann aber auch Probleme bei der Weiterbehandlung mit sich bringen. Zum Beispiel bei einem Arztwechsel: Dann ist denkbar, dass der neue Arzt aufgrund einer dokumentierten Falschdiagnose unnötige Behandlungen veranlasst, so Lehmann.
Was sind denkbare GrĂŒnde fĂŒr falsche Diagnosen?
âWo Menschen arbeiten, können Fehler passierenâ, sagt Joachim Maurice Mielert. Womöglich war die Ărztin gedanklich noch bei dem Patienten zuvor und hat versehentlich einen falschen Code eingetippt.
Was auch möglich ist: Die Diagnose ist richtig, der Patient oder die Patientin möchte sie aber nicht wahrhaben. Denkbar sind aber auch wirtschaftliche GrĂŒnde. âIch will Ărzten nicht per se etwas unterstellen. Aber in solchen FĂ€llen liegt die Vermutung nahe, dass dieses Vorgehen abrechnungstechnische GrĂŒnde haben kannâ, sagt Anja Lehmann. HeiĂt: Eine zusĂ€tzliche Diagnose erlaubt ihnen, mehr gegenĂŒber der Krankenkasse abzurechnen.
Ich habe Unstimmigkeiten in meiner Akte gefunden. Was kann ich tun?
Aus der ePA selbst lĂ€sst sich eine falsche Diagnose rasch beseitigen, denn es handelt sich um eine versichertengefĂŒhrte Akte. âIch als Patient oder Patientin habe also die Hoheit. Wenn darin etwas steht, das ich dort nicht haben möchte, etwa weil kein anderer Arzt das sehen soll â dann kann ich das ĂŒber die ePA-App einfach löschen oder verbergenâ, sagt Anja Lehmann.
Doch damit hat sich die falsche Diagnose noch nicht erledigt. Denn sie weilt weiterhin in der Patientenakte, die der Arzt oder die Ărztin fĂŒhrt. Und auch bei der Krankenkasse sind die falschen Daten noch gespeichert.
Die Expertin rĂ€t, das GesprĂ€ch mit dem Arzt oder der Ărztin zu suchen, um sich erlĂ€utern zu lassen: Wie ist er oder sie zu dieser Diagnose gekommen? âIm Optimalfall stellt sich alles als MissverstĂ€ndnis heraus â und Arzt oder Ărztin Ă€ndert das in der Patientenakte.â
Was, wenn Arzt oder Ărztin nicht kooperativ ist?
Dann wird es ernĂŒchternd. âMan kann einen Arzt oder eine Ărztin nĂ€mlich nicht dazu zwingen, eine Diagnose zu Ă€ndern. Dazu gibt es höchstrichterliche Rechtsprechungâ, sagt Anja Lehmann. Eine Diagnose gelte juristisch als subjektive Meinung eines Arztes. Niemand könne gezwungen werden, eine solche zu revidieren. Somit haben Patienten gegenĂŒber dem Arzt oder der Ărztin keinen Rechtsanspruch auf die Löschung einer Diagnose aus der Patientenakte.
Etwas anders ist die Lage, wenn es darum geht, falsche Daten bei der Krankenkasse berichtigen zu lassen: Darauf besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch. Am besten nimmt man Kontakt zur eigenen Krankenkasse auf, um herauszufinden, wie genau man den Antrag stellt.
Wichtig: Ein Ă€rztlicher Nachweis, dass die Diagnose falsch ist, ist dann ein Muss. âDen hĂ€tten die Krankenkassen am liebsten von dem Arzt, der die falsche Diagnose gestellt hatâ, sagt Anja Lehmann. LĂ€sst er oder sie sich darauf nicht ein, könne man es mit einer zweiten Ă€rztlichen Meinung eines anderen Arztes versuchen.
Ist es eine Lösung, die Arztpraxis zu wechseln?
Neuer Arzt, neue Akte: Wer hofft, durch einen Wechsel der Praxis falsche Diagnosen hinter sich zu lassen, wird enttĂ€uscht. Aufbewahrungspflicht lautet hier das Stichwort. âDer alte Arzt muss die Patientenakte noch zehn Jahre lang aufbewahren. Deswegen ist die Diagnose auch mindestens zehn Jahre lang noch irgendwie auffindbarâ, sagt Anja Lehmann.
Hat die falsche Diagnose wirklich schwerwiegende Folgen und ist Arzt oder Ărztin nicht zur Berichtigung bereit, bleibt nur noch ein Ausweg: eine Klage. Dann muss sich ein Gericht mit der Frage beschĂ€ftigen, ob die Diagnose tatsĂ€chlich falsch war und berichtigt werden muss. âAber diesen Weg geht so gut wie niemand, weil das natĂŒrlich mit einem Riesenaufwand und Kosten verbunden istâ, sagt Anja Lehmann.
Quelle: dpa
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